Drohung (9)

Sehr geehrter Herr Dr. Millersberger-Ferguson,

ich möchte sie darauf hinweisen, dass Sie auf ihrer Seite im Internet zu rechtswidrigen Handlungen aufrufen. In der Bundesrepublik Deutschland ist das schlagen von Kindern, zu Recht, gesetzlich verboten.

Sollten Sie den Aufruf zu wohldosierten Schlägen auf den Hosenboden, auf Ihrer Internet Seite, nicht umgehend entfernen, sehe ich mich gezwungen gegen Sie rechtlich vorzugehen. Auch widerspricht dieser Aufruf den christlichen Grundprinzipien denen Sie ja angeblich so treu sind!

MFG
Kuttengeier

Dr. Millersberger-Ferguson rät: Sie sehen sich zu etwas gezwungen? Das ist bedenklich! Wenn Sie unter Zwangsvorstellungen leiden, sollten Sie einen Arzt aufsuchen!

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