Merkblatt des Bezirksrathauses Chorweiler

Gegen den Beschluß der Stadt Köln wurde erfolgreich geklagt. Die Stadtverwaltung ist aber in Revision gegangen.

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 13.03.1997 der Änderung der Sportstättengebührensatzung zugestimmt. Das Tauchen im Fühlinger See ist nunmehr gebührenpflichtig. Seitens der Stadt Köln werden im Jahr max. 2000 Jahreserlaubnisse und max. 50 Tageserlaubnisse je Kalendertag erteilt.

Die Taucherlaubnisse sind am Ticketschalter im Eingangsbereich des Bezirksrathauses Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln-Chorweiler, erhältlich.

Die Preise sind wie folgt gestaffelt:

Jahreskarte 150,00 DM (gültig vom 01.04.eines Jahres bis zum 31.03. des folgenden Jahres)
Tageskarte 12,50 DM
Die Ausgabe an Schüler, Studenten und Auszubildende erfolgt zu ermäßigten Preisen:
Jahreskarte 75,00 DM
Tageskarte 6,25 DM

Die Vorlage einer aktuellen Schul- oder Studienbescheinigung bzw. eines Ausbildungsvertrages ist erforderlich.

Die Ausgabe der Erlaubnisse erfolgt unter Vorlage eines Lichtbildes (mit Ausnahme bei Tageserlaubnissen), eines Tauchbrevets, eines Haftpflichtversicherungsnachweises und des Personalausweises zu folgenden Zeiten:

Mo.-Fr. 10.00-12.00 Uhr und 16.00-18.00 Uhr
Sa. 10.00-12.00 Uhr

Vorbestellungen für Tageserlaubnisse können lediglich ab 16.00 Uhr des Vortages Telefonisch (0221/221-96324 oder -96330) entgegen genommen werden.

Bitte beachten Sie:

Das Tauchen ohne eine gültige Erlaubniss stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Wachpersonal ist berechtigt, die Personalien festzustellen.

Ordnungswidrigkeiten werden wie folgt geahndet:

1.Antreffen ohne gültige Erlaubniss: Geldbuße 50,00 DM
2.Antreffen ohne gültige Erlaubniss: Geldbuße 150,00 DM
3.Antreffen ohne gültige Erlaubniss: Geldbuße 250,00 DM und Hausverbot mit Ausschluß von der Nutzung der Freizeitanlage Fühlinger See.

Hinweis für die Betreiber von Tauchschulen:

Aufgrund der Beschlußfassung des Rates ist die Erteilung von Tauchsportunterricht kommerzieller oder gewerblicher Art untersagt. Ein Verstoß gegen das Verbot "Erteilung von Tauchsportunterricht kommerzieller oder gewerblicher Art" stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1000,00 DM belegt werden kann.

In der Wintersaison bitte ich folgendes zu beachten:

Aufgrund der Beschlußfassung des Rates ist das Eistauchen untersagt. Ein Verstoß gegen das Verbot des Eistauchens kann ebenfalls mit einer Geldbuße bis 1000,00 DM geahndet werden. Ausnahmen von diesem Verbot weden auf Schriftlichen Antrag nur gegenüber Vereinen bzw. Organisationen wie DLRG, BSG, Feuerwehr und Polizei zu Schulungs-, Ausbildungs- und Lehrzwecken erteilt.

Weitere Tauchverbote, z.B. im Rahmen von Großveranstaltungen, werden aktuell angekündigt.

Ich bitte zu beachten, dass das Tauchen nur im See 5, mit Ausnahme des Freibadbereiches, gestattet ist. Der Einstieg erfolgt nur über den ausgewiesenen Bereich (gepflasterter Einstieg im nördlichen Bereich des Sees in der Nähe der Bootshalle).

Die Ausübung des Tauchsports erfolgt auf eigene Gefahr. Der Taucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden und stellt die Stadt Köln von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung im Rahmen des Tauchsports erhoben weden.

Den Anordnungen des Wachpersonals bitte ich, unbedingt Folge zu leisten.

(Merkblatt des Bezirksrathauses Chorweiler; die Telefonnummer wurde nach einem freundlichen Hinweis am 11.05.2001 aktualisiert)