Straftat nach dem Tierschutzgesetz

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Vorladung wegen Verstoß gegen das TierSchG

Und das alles nur, weil ich auf einer mehr als offensichtlichen Satire-Seite um Katzenspenden gebeten habe. 🙄

Aber sehen wir auch das positive: Der Herr Kriminalhauptkommissar kam gerade laut lachend aus einem Zimmer, in dem sich, wie er später erklärte, ein Rechner mit Internet-Zugang stand, sah mich und fragte: Sind Sie der Tierquäler? Offensichtlich hatte er trotz solch sinnfreien Anzeigen, die man durchaus als DOS-Angriff betrachten kann, und allen anderen Irrsinns, mit dem er täglich zu tun hat, seinen Humor noch nicht verloren.

Ein paar Sätze haben zur Einstellung des Verfahrens gereicht, sodass die Denunziantin, Vertreterin eines Tierheimes im Rhein-Erft-Kreis, nicht zu lange auf ihre Antwort warten musste. Ich hab noch überlegt, die Denunziantin mit einer Werbeanzeige für ihr Tierheim auf der Katzenspendenseite zu foppen, aber darauf verzichtet. Ich bin ja kein Unmensch.