Artikel 20 Absatz 4

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Zu Diskussionen im Netz über Artikel 20 Absatz 4.

Artikel 20 Absatz 4 ist reine Verarsche und hat nur den Zweck, im Rückblick sagen zu können: Hey! Ihr hättet euch doch wehren dürfen!.

Solange unsere Institutionen noch betriebsbereit sind, werden sie die Frage Ist Artikel 20 Abs. 4 anwendbar immer mit Nein. beantworten. Wer sich dennoch auf Abs. 4 beruft, handelt illegal, und die Staatsgewalt wird sich gegen ihn richten.

Sind die Institutionen nicht mehr betriebsbereit (nach einem Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung), brauche ich den Absatz 4 nicht.

Am Beispiel: hätte Absatz 4 Herrn Staufenberg bei seinem Vorhaben geholfen?

Das Recht zum Widerstand wird nicht gewährt, sondern — so unbequem das auch ist — man muss es sich nehmen und mit den Folgen seiner Handlungen leben. Und dies ist mehr etwas für Amis oder Franzosen, die schon mal eine Fuhre Mist vor ein Ministerium zu kippen sich trauen. Die haben uns schon die beiden letzten Male raus gehauen.

Außerdem.

Wir haben bereits jetzt das Recht und in diesem Jahr die völlig legale Möglichkeit, die Flitzpiepen in Düsseldorf und Berlin abzuwählen. Doch das wird, so sagt meine Kristallkugel (frisch aus der Wartung), wieder nicht passieren. Während Briten und Amis bereits letztes Jahr ihren Unmut über die Zustände bei einer Wahl kundgetan haben.

Solange die Menschen bei freien und geheimen Wahlen nichts am Zustand im Lande ändern, haben sie offenbar keinen Wunsch nach Veränderung.

Und damit erübrigt sich jegliches Nachdenken über Absatz 4.