Gesucht: Mietwohnungen für Obdachlose

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Das ist doch mal eine vorbildliche Aktion:

Gesucht: Mietwohnungen für ehemals Obdachlose

Wer an ehemals Obdachlose vermietet, tut Gutes und vermeidet Mietausfall

Warum es für ehemals obdachlose Familien wichtig ist, in Privatwohnungen zu leben, ist offensichtlich: Hier gelingt die Reintegration wesentlich schneller, Kinder können Freundschaften schließen, kurzum: Erst eine eigene Wohnung zu haben, heißt wieder anzukommen, so die Erfahrung von Walter Leim, Leiter des Amts für Reintegration.

Doch auch für Vermieter kann es sehr attraktiv sein, ihre Wohnung an ehemals Obdachlose zu vermieten – insbesondere dann, wenn ein langfristiges und sicheres Mietverhältnis gewünscht ist. Wer seine Wohnung für ehemals Obdachlose zur Verfügung stellt, schließt in der Regel einen unbefristeten Mietvertrag mit der Stadt als Vertragspartner ab. Damit sind regelmäßige Mietzahlungen garantiert – die Sorge um Mietrückstände oder Ausfälle bei Mieterwechseln gehört damit der Vergangenheit an. Wir bieten langfristige Sicherheit, so Walter Leim. Das Angebot der Stadt geht aber über sichere Mieteinnahmen hinaus. Auch für Schäden an der Wohnung, die nachweislich durch die Mieter verursacht wurden — sonst oft ein Streitgrund bei Mieterwechseln — steht die Stadt gerade.

Stadt Freiburg ist Hauptmieter und gibt die Wohnungen an die ehemals Obdachlosen weiter.

Hauptsorge von Vermietern dürfte sein, wie gut eine Hausgemeinschaft mit den neuen Nachbarn zurechtkommt, ob es möglicherweise Probleme mit Lärm oder bei der Müllentsorgung gibt. Diese Sorgen kennt Walter Leim, kann aber beruhigen. Sein Amt betreut mehr als 550 ehemals Obdachlose in Privatwohnungen — mit positiven Erfahrungen. Wenn es Probleme gibt, sind es dieselben, die es überall gibt, wo Menschen zusammen wohnen. Weil es aber für die ehemals Obdachlosen in der Anfangszeit ohnehin eine soziale Wohnbegleitung gibt, bei der regelmäßig eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter nach dem Rechten schaut, lassen sich Probleme meist schnell lösen. Nicht zuletzt handelt es sich bei den künftigen Mietern ausschließlich um Personen, die der Stadt lange und gut bekannt sind. Solange keine Privatwohnung gefunden ist, schreibt der Gesetzgeber ohnehin die Unterbringung unter Brücken vor, erklärt Leim.

Für eine Vermietung an ehemals Obdachlose sind grundsätzlich alle Mietwohnungen in Freiburg geeignet. Leerstehende Gewerberäume oder das Ferienhäuschen auf dem Land scheiden aber aus. Und für die Miethöhe setzt der Mietspiegel den Rahmen.

Haben Sie eine Wohnung zu vermieten?

Wenn Sie eine Wohnung haben, die Sie der Stadt für ehemals Obdachlose vermieten möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, postalisch oder per Mail an das Amt für Reintegration:

Bitte teilen Sie uns gegebenenfalls Größe, Lage, Bauzustand und Betriebskosten der Wohnung mit. Anhand dieser Kriterien wird das Amts für Reintegration die Miethöhe entsprechend des Mietspiegels berechnen.

Quelle: Stadt Freiburg