Seit dem 3. Juli 2024 dürfen Einweggetränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr
gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest
mit den Behältern verbunden sind.
Bauz! da geht die Türe auf, und herein in schnellem Lauf
Der Anarchist springt mit Verdruss zu dem Plastik-Flasch’-Verschluss.
Weh! Jetzt geht es klipp und klapp mit der Scher’ den Deckel ab,
Mit der großen scharfen Scher’! Hei! da schreit der Habeck sehr.