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Re: Definition autobahnähnlicher Straßen


Geschrieben von Mueck (Gast) am 03. Februar 2009 15:27:24: [flux]

Als Antwort auf: Definition autobahnähnlicher Straßen geschrieben von Tirkon (Gast) am 27. Januar 2009 02:09:

Tirkon wrote:

Anhand dieser Merkmale kann der Grad der Autobahnähnlichkeit für andere Straßen bemessen werden, wobei bei der Trennung der Richtungsfahrbahnen in Deutschland drei Graduierungen möglich sind. Insgesamt kommen wir also auf folgende Beurteilungsmerkmale für Autobahnähnlichkeit: 1) unbeschränkte Geschwindigkeit 2) Höhenfreiheit, welche bei Kreuzungen und Abzweigungen Auf- und Abfahrten zwingend erforderlich macht.

Da gibt's aber auch mind. zwei Variationen: a) absolut kreuzungsfrei b) eingeschränkt kreuzungsfrei, dies wäre z.B. in ASCII-Malkunst:

␣␣␣␣|
|\___
|/␣␣␣\
|␣␣␣␣|
____|||___/\__
|||
|
|

sprich: Linksabbieger kreuzen

Tirkon wrote:

3) keine Verkehrsampeln 4) mehrere Spuren je Fahrtrichtung 5) Fahrtrichtungstrennung in drei Graduierungen: a) baulich getrennt (gelbe Autobahn), also streng getrennte Richtungsfahrbahnen. Nur diese Variante erlaubt nur in Deutschland unbeschränkte Geschwindigkeit b) nicht überfahrbare Markierung, doppelte Linie, also auch hier streng getrennte Richtungsfahrbahnen c) überfahrbare Markierung, gestrichelte Linie, also nicht streng getrennte Richtungsfahrbahnen

Mueck wrote:

Das mit dem Tempo wäre aber sowieso eine nicht internationale Spezialität... Daher würde ich mich eher am Ausbauzustand orientieren. Guck doch mal, wie andere Länder trunk auf ihre nationalen Verhältnisse übertragen haben, ob da das Kriterium kreuzungsfrei oder das Kriterium getrennte Fahrbahnen überwiegt. Entsprechend würde ich es hier in .de klarer formulieren.

Damit könnte die Forderung "unbeschränkte Geschwindigkeit" nach Punkt 1) ersatzlos entfallen. Ansonsten gäbe es im Ausland keinen einzigen Trunk. Nicht einmal die Autobahnen in anderen Ländern könnten diesen Status erreichen. Auch was die anderen Punkte angeht, sind die deutschen Anforderungen verglichen mit dem Ausland deutlich zu hoch gesteckt. Beispiel Niederlande: Ein "Autoweg" http://nl.wikipedia.org/wiki/Autoweg (N-Straßen) ist hier per Definition ein Trunk. Hier zeigen die Photos, dass Straßen mit nur einer Spur pro Fahrtrichtung ohne Fahrtrichtungstrennung schon in die Kategorie Trunk fallen. Das Bild der N7 http://nl.wikipedia.org/wiki/Rijksweg_7 bei Groningen zeigt, dass sogar Ampeln möglich sind.

Dort steht: "Een autoweg is een weg waarop het rijden alleen is toegestaan voor snel gemotoriseerd verkeer." Holprig übersetzt: "Ein Autoweg ist ein Weg worauf das "Reiten" alleine ist zugestanden für schnellen motorisierten Verkehr." Genau unsere Kraftfahrstraße, ist auch dasselbe Schild abgebildet. Und Kraftfahrstraßen sagen auch bei uns erstmal nix über den Ausbaugrad aus. Daher auch Ampeln theoretisch möglich. Das gleiche für die österreichische Version, die im Beitrag nach Dir beschrieben wurde. Auch nur eine Kopie der deutschen Kraftfahrstraße: mind. 60, nur motorisiert, keine Aussage über Ausbauzustand, der zwischen gelber Autobahn und besserer Überlandstraße variieren kann.

Tirkon wrote:

Beispiel UK: A-Straßen sind dort per Definition trunks. Man schaue sich die Bilder der A58 http://en.wikipedia.org/wiki/A58_road an. Demnach würde so manche normale deutsche Bundesstraße mit nur einer Spur je Fahrtrichtung als trunk durchgehen. Genügend andere A-Straßen sind auch nicht besser. Dies setzt sich in vielen anderen Ländern so fort.

Wenn ich so in div. US-amerikanische Definitionsversuche im WIki schaue, scheint man dort eher auf Zustand abzuheben (kreuzungsfrei etc.) als auf Klassifikation.

Tirkon wrote:

Wenn man für Deutschland angeben würde, dass Höhenfreiheit, Ampelfreiheit und strikte Trennung der Richtungsfahrbahnen entweder durch bauliche Einrichtungen oder durch Doppelstreifen für einen Trunk vorausgesetzt werden, so hätte man immer noch Standard, der im Vergleich zu anderen Ländern komfortabel ist. Die Höhenfreiheit erzwingt dabei den Anschluss anderer Straßen durch Auf- und Abfahrten. Die strikte Trennung der Fahrspuren erfordert Übelholmöglichkeiten.

Übel? ;-) Die wären bei 2+1 eben nicht durchgängig gegeben. Nicht ganz unwichtig.

Tirkon wrote:

Diese Bedingungen wären dann durch die gelben Autobahnen und das 2+1 System erfüllt. Zudem entspricht das im Großen und Ganzen der derzeit gepflegten Praxis bei OSM. Dieses ist auch für deutsche Verhältnisse leicht zu fassen. Jeder andere Umfang wäre hier schwierig umzusetzen, da es keine vergleichbare Einordnung, wie die A-Straßen in UK und die N-Straßen in den Niederlanden gibt. Die nächste fassbare Kategorie unterhalb der Autobahn wären die Bundesstraßen, die aber keine Aussage zum Ausbauzustand abgeben. Andererseits gibt es Landes- und Kreisstraßen, die einer gelben Autobahn entsprichen.

Mir fallen spontan nur zwei 2+1 ein (eine ist es hoffentlich noch, die fuhr ich schon ewig nicht mehr: von der A8 nach Rottenburg rein. Und die B212 an der Unterweser), die sind beide primary. Mir wären 2+1 schon deutlich zu untrunkig... Alles zu eng da... Meistens sind es ja aufgeblasene Ex-primarys, wo man billig zwei Streifen mit Standstreifen zu 2+1 ohne aufgebohrt hat...