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Re: Geschwindigkeitsüberwachung


Geschrieben von stormchaser-hessen (Gast) am 04. Februar 2009 09:56:53: [flux]

Als Antwort auf: Geschwindigkeitsüberwachung geschrieben von fbsoft (Gast) am 29. Januar 2009 23:09:

Moin, ich habe in meinem Wohnort auch zwei Blitzer stehen und habe einen davon folgendermaßen getaggt:

type=enforcement enforcement=maxspeed maxspeed=50

relation=device (für das Gerät selbst) relation=from (für einen Punkt auf der Straße vor dem Gerät) relation=to (für einen Punkt auf der Straße hinter dem Gerät) Die gesetzliche Regelung verbietet den dynamischen Einsatz von "Radarwarnungen" aller Art (in Navigationssystemen, Radarwarnern, etc.). In einer statischen Karte dürfen solche Punkte aber markiert sein - nicht das Kartieren von solchen Geräten ist ordnungswidrig, sondern nur die Nutzung der Informationen während der Fahrt im betreffenden Gebiet. Ersichtlich ist der Blitzer in meinem Fall nur dann, wenn man zusätzlich zum Osmarender-Layer auch noch die Daten mit einblendet und den richtigen Punkt anklickt. Zitat aus §23 StVO in der aktuellen Fassung (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__23.html )

(1b) 1Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Hier steht es schwarz auf weiß. Das betriebsbereite Mitführen und die Benutzung von Geräten, die die Position von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, ist verboten. Über die kartografische Erfassung steht hier gar nichts. Zusammenfassend komme ich damit zu folgendem Ergebnis: Kartografische Erfassung = eindeutig erlaubt Nutzung der Informationen während der Fahrt = eindeutig verboten Oliver