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Re: Straßenverzeichnis der Schornsteinfeger / Kehrbezirke


Geschrieben von FK270673 (Gast) am 23. Juli 2009 17:12:02: [flux]

Als Antwort auf: Straßenverzeichnis der Schornsteinfeger / Kehrbezirke geschrieben von Ropino (Gast) am 23. Juli 2009 11:47:

Ropino wrote:

gibt es für die Straßenverzeichnisse der Schornsteinfeger irgendwelche Beschränkungen bezüglich der Nutzung als Datenabgleich mit unseren Straßenlisten bzw. sind diese als so eine Art "Amtliches Werk: Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse/Bekanntmachungen" für uns nutzbar?

Urheberrechtlich geschützt sind nur diejenigen Daten und Listen, die von einem einzelnen Menschen erfunden oder nach einem neuerfundenen Kriterium zusammengestellt wurden. Ein Straßenverzeichnis mit Hintergrundinformation ist geschützt, ein Straßenverzeichnis ohne Hintergrundinformation ist es nicht.

Die Straßennamen als solche werden nicht von der Schornsteinfegerinnung, sondern von den jeweiligen Städte erfunden und fallen somit unter den Begriff Amtliches Werk. Lediglich selbsterfundene Namen sind urheberrechtlich geschützt, deshalb gibt es ja auch die Ostereier.

Die alphabetische Zusammenstellung der Straßennamen ist auch keine schöpferische Leistung und deshalb nicht urheberrechtlich geschützt. Allerdings kann man anhand von ein oder zwei fehlenden Straßen möglicherweise erraten, woher das Straßenverzeichnis stammt.

Dann gibt es noch den Schutz der Tabelle als Datenbank - d.h. der Download selbst ist verboten, die Weiterbearbeitung (anderes Dateiformat, andere Schriftart) jedoch erlaubt. Im Zweifelsfall hat man dann diese Liste von Hand abgetippt, was rechtlich erlaubt ist.

Deshalb wäre es sinnvoll, das Straßenverzeichnis
1. überwiegend für interne Zwecke zu verwenden.
2. durch neue Straßen anzureichern
3. "Zusammengestellt aus verschiedenen Quellen" als Quelle anzugeben

Gruß FK270673