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Re: Verbotsschild mit maxweight in Verbindung mit Anlieger frei?


Geschrieben von Bytechanger (Gast) am 30. Juli 2009 09:35:31: [flux]

Als Antwort auf: Verbotsschild mit maxweight in Verbindung mit Anlieger frei? geschrieben von gstueb (Gast) am 29. Juli 2009 22:12:

Hi,

also VZ 262 besagt,


Auszug aus der StVO -----------------------------------------------------------------------------

Verbot für Fahrzeuge deren TATSÄCHLICHES Gewicht je einschl. Ladung XX Tonnen überschreitet!
(Bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkfz gesondert für die Sattelzugmaschine einschl. Sattellast und
für die tatsächlich vorhandenen Aschlasten des Sattelanhängers.)

(StVO § 41)

So, und das Zusatzzeichen nimmt den Landwirtschaftlichen Verkehr aus....


Für einen Feldweg irgendwie sinnlos, da nun ja tatsächlich jedes Kfz dort fahren darf, soweit das
tatsächliche Gewicht nicht überschritten wird. D.h. vermutlich Pkw, Krad, etc.....

GGf. befindet sich dieses Zeichen ja schon innerhalb einer Verbotsstrecke, zB vor Brücken.
Allerdings wäre dann das Zusatzzeichen sinnlos....

Gruß

Byte