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Re: Verbotsschild mit maxweight in Verbindung mit Anlieger frei?


Geschrieben von GeorgFausB (Gast) am 30. Juli 2009 16:00:57: [flux]

Als Antwort auf: Verbotsschild mit maxweight in Verbindung mit Anlieger frei? geschrieben von gstueb (Gast) am 29. Juli 2009 22:12:

Moin,

man darf nicht immer gleich "Feldweg" mit "Wirtschaftsweg" gleichsetzen!

Gerade im platten - äh, sorry, flachen - dünnbesiedelten Land sind das oft die historischen Verbindungen zwischen den benachbarten Siedlungsstellen.
Die heutigen, ausgebauten Verbindungen wurden dann meist um die Siedlungsstellen herumgeführt - irgendwie verständlich, nich?
Nun lassen sich Alteingesessene aber nicht immer gleich jeglichen Verkehr über 'ihre' Wege verbieten - insbesondere nicht, wenn die ausgebauten Verbindungen wesentlich länger sind, z.B. bis zu doppelt so lang.
Andererseits soll der Schwerverkehr mit den großen Fahrzeugen weder durch die kleinen Siedlungsstraßen fahren noch kommen 'normale' Züge und Sattelschlepper um die engen Kurven eines Feldweges (a la "Dor hett de Bull lang pisst..."). Zumal, wenn Bewuchs an den Seiten den Lack oder die Planen beschädigen könnten.

Also muss man den Feldweg für den kleinen öffentlichen Verkehr offenhalten, den Schwerverkehr aber verbieten, den Bauern aber trotzdem mit ihren gewichtigen Fahrzeugen die Zufahrt ermöglichen.

Das ergibt dann diese Kombination an Verkehrsschildern.

Beispiel aus der Praxis gefällig?
http://www.openstreetmap.org/?lat=54.39 … rs=B000FTF

Während (fast) alle anderen Feldwege im gezeigten Ausschnitt nur für Landwirtschaft freigegeben sind,
ist der waagerechte Feldweg zwischen Schönberg und Stakendorf die uralte Verbindung - und eben wie vor ausgeschildert - inkl. Ortseingangsschildern, wohlgemerkt.

Gruß
Georg