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Re: Hunde erlaubt/verboten


Geschrieben von Dennis[B] (Gast) am 04. August 2009 09:14:13: [flux]

Als Antwort auf: Hunde erlaubt/verboten geschrieben von KaChing_Cacher (Gast) am 03. August 2009 10:00:

Blindenhunde fallen in Deutschland nicht unter die Hundeverbotsregeln in Geschäften oder Restaurants, wenn sie "im Einsatz" sind. Wenn in einer Bäckerei steht "Hunde verboten", darf ein Blindenhund seinen Besitzer in die Bäckerei führen. Der Hund leckt dann auch nichts ab oder ähnliches. Wenn das "Blindengeschirr" angelegt ist, weiß der Hund ganz genau, was er darf und war nicht.

In dem Moment, wo das Blindengeschirr entfernt wird, ist es ein ganz normaler Hund. Dann gilt die Erlaubnis natürlich nicht mehr.

Ein Krankenhaust ist natürlich eine Sondersituation. Aber in den öffenlichen Bereichen wird das hier auch kein Problem sein. Auf die "Intensivstation" darf eh niemand hin.

Zu den Tags: yes/no/leashed: Ich würde aber das Tag "yes" gar nicht verwenden, sondern nur leashed/unleashed/no. In Deutschland und in einigen anderen Ländern sind unangeleinte Hunde zum Großteil eh verboten, daß "yes" fast immer ein Fehler bedeuten würde.

Grüße
Dennis