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Re: Gültigkeit von beschilderten Rad- oder Fußwegen


Geschrieben von MathiasRR (Gast) am 30. September 2009 08:24:42: [flux]

Als Antwort auf: Gültigkeit von beschilderten Rad- oder Fußwegen geschrieben von MathiasRR (Gast) am 30. September 2009 05:47:

Hallo Henning,

aighes wrote:

Die Schilder 237, 240 und 241 müssen an jeder Einmündung wiederholt werden. Ein Radweg benötigt kein "Radweg Ende"-Schild. Er endet automatisch bei der nächsten Einmündung.

Woher hast du das dass der Radweg an der nächsten Einmündung endet?
Und meinen wir mit Einmündung auch andere Wege, oder eine richtige Straße?

Ich kenne es auch so, dass benutzungspflichtige Radwege entsprechend immer wiederkehrend ausgeschildert sein müssen (an jeder Kreuzung oder Einmündung). Sind sie das nicht, endet die Benutzungspflicht, aber auch automatisch der Radweg?

Wie verhält sich das in einem Park? Am Parkeingang ist von mir aus ein Rad- udn Fußweg beschildert (mit den netten blau-weissen Schildern). Nun kreuzen im Park einie andere Wege bzw. führen auch auf diesen beschilderten Weg zu.
Was ist danach a) mit dem ursprünglichen Rad- und Fußweg (ist er immer noch einer, oder hätte das Schild erneut aufgestellt sein müssen - mir kommt es nicht auf die Benutzungspflicht an) und
b) welchen Status haben denn dann die anderen Kreuzenden oder zulaufenden Wege. Wenn man von da kommt und den vorher mal ausgeschilderten Weg weiter folgt, kann man ja nicht wissen dass am Eingang mal nen Schild stand, gelle?

Viele Grüße
Mathias