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Re: mehrere Häuser unter einer Adresse


Geschrieben von EvanE (Gast) am 27. September 2010 22:42:38: [flux]

Als Antwort auf: mehrere Häuser unter einer Adresse geschrieben von Peter Maiwald (Gast) am 18. Januar 2010 03:39:

t-i wrote:

EvanE wrote:

Du könntest aber auch die Adresse an das Grundstück binden (sofern du das erfasst hast), da Hausnummern (im Gegensatz zum Wort) zum Grundstück gehören.

Das gilt in der Ausdrücklichkeit nur für Deutschland. In der Schweiz werden die Hausnummern unabhängig von den Grundstückgrenzen vergeben; in Österreich - soweit ich das verstehe - auch.

(Trotz "Germany" im Namen liest hier auch der eine oder andere nicht-Deutsche mit..)

Im Grunde gilt das auch in Deutschland nur für den Fall von
Ein Haus-Ein Grundstück (z.B. Einfamilien-Häusern)

Große Gebäude sind oft auf mehreren Grundstücken errichtet.
Die können dann eine Hausnummer haben oder mehrere.
Das kommt auf die Bauweise, die Zahl und Lage von Eingängen
und sicher weiteren Bedingungen ab.

Die andere Behandlung von Hausnummern in CH und AT
war mir neu. Wieder was gelernt.

Edbert (EvanE)