x

Re: Radwege: Benutzungspflicht


Geschrieben von chris66 (Gast) am 03. Februar 2010 10:37:00: [flux]

Als Antwort auf: Radwege: Benutzungspflicht geschrieben von KaChing_Cacher (Gast) am 30. Januar 2010 20:29:

extremecarver wrote:

Schließlich duerfen Rennradfahrer im Training auch Straßen benuetzen, selbst wenn ein Rad weg daneben verlaeuft

Laut:

http://de.wikipedia.org/wiki/Radwegebenutzungspflicht

ist die Benutzungspficht in Österreich und Italien für Rennrad-Trainingsfahrten aufgehoben.

Begründet wurde die Benutzungspflicht u. a. damit, dass man zu den Olympischen Sommerspielen 1936 Deutschland als verkehrstechnisch fortschrittliches Land darstellen wollte:

"Zeigen wir [zur kommenden Olympiade 1936] dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet." (Aus einer Presseerklärung des Reichsverkehrsministeriums zur Einführung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht in der RStVO vom 1. Okt. 1934)

Chris