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Info-Karte des Amtes für Flurneuordnung


  1. Info-Karte des Amtes für Flurneuordnung · Birgerkung (Gast) · 24.04.2010 09:04 · [flux]

    Hallo.
    Ich habe nach der Flurbereinigung (2003) einige Karten vom Amt für Flurneuordnung erhalten (Besitzstandskarte und Infokarte).
    Diese Karten hat jeder erhalten der von der Flurbereinigung betroffen war. Auf den Karten gibt es keinen expliziten Copyright vermerk, deshalb nun die Frage, ob die Karten zum Abzeichnen benutzt werden dürfen? Weiß da jemand was darüber?


    • Re: Info-Karte des Amtes für Flurneuordnung · Hobby Navigator (Gast) · 24.04.2010 09:50 · [flux]

      Hallo und herzlich willkommen im Forum.
      Hast du damals etwas für die Karten bezahlt? Oder war in dem Anschreiben zu den Karten etwas vermerkt zum Thema Copyright?
      Kann ich mir fast nicht vorstellen das sich nirgends ein Hinweis findet.
      Georg


    • Re: Info-Karte des Amtes für Flurneuordnung · Birgerkung (Gast) · 24.04.2010 10:12 · [flux]

      Nein, bezahlt habe ich nichts. Ein Anschreiben hab ich keines. Es gibt da auch noch ein Prospekt mit Luftbildern ohne Impressum und Vermerke. Lediglich der Hersteller (LFL Ba-Wü) und Herausgeber (Interessengemeinschaft) werden dort genannt. Die Karten umfassen die gesamte Gemarkung inclusive aller Grenzen der Flurstücke mit Flurstücksnummern.


    • Re: Info-Karte des Amtes für Flurneuordnung · aighes (Gast) · 24.04.2010 11:00 · [flux]

      In Deutschland ist es nicht erforderlich seine Werke mit irgendwelchen Vermerken zu "verzieren", damit sie gecshützt sind. Die Werke sind es auch so, sobald eine Schöpfungshöhe erreicht wurde.


    • Re: Info-Karte des Amtes für Flurneuordnung · r-michael (Gast) · 24.04.2010 11:31 · [flux]

      aighes wrote:

      In Deutschland ist es nicht erforderlich seine Werke mit irgendwelchen Vermerken zu "verzieren", damit sie gecshützt sind. Die Werke sind es auch so, sobald eine Schöpfungshöhe erreicht wurde.

      Auf welchen Gesetzestext berufst Du dich mit dieser Aussage?


    • Re: Info-Karte des Amtes für Flurneuordnung · aighes (Gast) · 24.04.2010 12:06 · [flux]

      Fang mal beim UrhG an mit §1, §2, §7...

      Jedes Werk hat min. einen Schöpfer und dieser ist der Urheber des Werkes im Sinne des UrhG. Einzige Vorraussetzung ist die Schöpfungshöhe. Ob diese erreicht ist, sagt dir aber nur der Richter.


    • Re: Info-Karte des Amtes für Flurneuordnung · Dennis[B] (Gast) · 24.04.2010 13:00 · [flux]

      r-michael wrote:

      aighes wrote:

      In Deutschland ist es nicht erforderlich seine Werke mit irgendwelchen Vermerken zu "verzieren", damit sie gecshützt sind. Die Werke sind es auch so, sobald eine Schöpfungshöhe erreicht wurde.

      Auf welchen Gesetzestext berufst Du dich mit dieser Aussage?

      Ist das ein Joke? Selbstverständlich unterstehen Fotos und/oder Karte automatisch dem Urheberrecht in Deutschland. Auch die OSM-Karte Untersteht dem Urheberrecht, weicht dieses jedoch durch die Lizent CC-BY-SA deutlich auf.