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Re: Wenn die damit durchkommt..


Geschrieben von EvanE (Gast) am 01. Juni 2010 13:04:46: [flux]

Als Antwort auf: Wenn die damit durchkommt.. geschrieben von juson (Gast) am 31. Mai 2010 10:47:

juson wrote:

...
Das mit den "Punative Damages" ist ja noch nachvollziehbar, aber ... Bei ( sogar kostenloser) Navigationssoftware, dürften die Gerichte den Fall nicht zugunsten der Klägerin entscheiden, denn das wäre dann wohl das Ende von jeglicher routingfähiger Navigationssoftware. Wer will schon ein solches Risiko eingehen?

Hallo Jürgen

Man/frau kann das Risiko durch einen entsprechenden Warnhinweis
(nicht vollständig, Fehler, veraltet, ..., eigenes Gehirn einschalten)
aussschliessen.

Das fehlen jeglichen Warnhinweises bei der Navi-Anwendung führte
erst zu dieser Klage. Dies ist umsomehr ein schwerwiegender Mangel
als in der entsprechenden Webanwendung des gleichen Anbieters
ein solcher Warnhinweis (Beta-Version, fehlerhaft, ...) existierte.

JM2C
Edbert (EvanE)