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Re: frage zu verkehrsregeln


Geschrieben von efred (Gast) am 29. Juni 2010 15:04:09: [flux]

Als Antwort auf: frage zu verkehrsregeln geschrieben von wicking (Gast) am 28. Juni 2010 21:26:

t-i wrote:

efred wrote:

Hier in der Schweiz ist es so, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge nur als "landwirtschaftliche Fahrzeuge" gelten, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) aufweisen. Diese Fahrzeuge erhalten ein grünes Nummernschild.
Jedoch, landwirtschaftliche Fahrzeuge die über 45 km/h gehen, erhalten ein weisses Nummernschild und gelten somit nicht als landwirtschaftliches Fahrzeug.

Auch in der Schweiz gibt es einen Unterschied zw. landwirtschaftlichen Fahrzeugen (grünes Nummernschild) und landwirtschaftlichem Verkehr (eine Auflistung, was "landwirtschaftliche Fahrten" sind findet man hier: Verkehrsregelnverordnung Art. 86). Der Bauer darf also auch nach dem Schild "Landwirtschaftlicher Verkehr gestattet" mit seiner weissen Nummer zu seiner Kuhherde weiterfahren.

ah super... danke für den link... ich wusste es effektiv nicht und habe heute morgen diesbezüglich beim suchen leider auch nichts gefunden...