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Re: Wo kann man die Odbl ablehnen???


Geschrieben von Bikeman2000 (Gast) am 14. August 2010 20:51:57: [flux]

Als Antwort auf: Wo kann man die Odbl ablehnen??? geschrieben von extremecarver (Gast) am 13. August 2010 12:59:

woodpeck wrote:

Ein gutes Beispiel dafuer ist - und damit langweile ich einige sicher, weil es mein Standardbeispiel ist - das London-T-Shirt. Angenommen, jemand nimmt sich die OSM-Daten von London, bessert noch einige Luecken aus, erfasst ein paar fehlende POIs, rendert eine schoene Karte (waehlt sie so, dass sie auf dem T-Shirt gut aussieht) und druckt das ganze nachher auf ein T-Shirt, das er im Webshop fuer 20 Euro verkauft. Die aktuelle Lizenz, CC-BY-SA, fordert, dass das T-Shirt "frei" ist, d.h. jeder darf das T-Shirt-Design kopieren und z.B. das gleiche Shirt dann fuer 15 Euro verkaufen. (Streng genommen nur jeder, der das T-Shirt einmal kauft, ist ja klar, wie kaeme er sonst an das Design.) - Die Welt waere um ein freies T-Shirt-Design reicher (falls derjenige das unter diesen Umstaenden ueberhaupt macht), aber wir als Datensammelprojekt haetten nichts davon. Wir duerfen das T-Shirt einscannen und die zusaetzlichen POIs davon abmalen, ja danke. Umkehert ist es mit der ODbL: Hier ist das T-Shirt, weil keine Datenbank, ein "produced work", und der T-Shirt-Hersteller darf das unter seinem Copyright verkaufen. Aber: Er muss nun seine verbesserten Daten herausgeben! Die Welt bekommt kein freies T-Shirt-Design, aber OSM bekommt verbesserte Daten.

Bye
Frederik

Da finde ich das deutsche Urheberrecht aber wesentlich besser weil es dieses Beispiel auch ohne Lizenz abdeckt: Der Aufdruck von OSM-Karten auf T-Shirts wäre eine Verwertungshandlung aus §15 UrhG (Vervielfältigung), weil die Vervielfältigungen für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Dies ist ausschließlich mit einer Erlaubnis des Urhebers erlaubt. Wie die Erlaubnis dazu aussieht, ist dabei egal. Sie kann mündlich erfolgen, oder in Form eines Lizenztextes. In der CC-BY-SA 2.0 ist eine solche Erlaubnis auch festgehalten, daher wäre es grundsätzlich legal wenn jemand ein "Berlin T-Shirt" mit einer OSM-Karte verkauft.

Sie dürfen:

* das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
* Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen

Allerdings wäre da noch eine Kleinigkeit zu regeln: Der Urheber hat nämlich ein Recht auf eine "angemessene Vergütung" (§11 UrhG). Der T-Shirt Verkäufer müsste sich noch mit Vertretern von OSM über Lizenzzahlungen einigen. Das lässt sich natürlich nicht über die CC regeln, aber darauf weist die CC im Lizenztext auch hin:

Sonstige Rechte — Die Lizenz hat keinerlei Einfluss auf die folgenden Rechte[...]:
* Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Rechteinhabers;"

Und falls der T-Shirt Verkäufer die OSM-Shirts ohne eine vorherige Einigung über Lizenzzahlungen verkauft, verfügt das deutsche Urheberrecht über etliche Paragrafen über zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.