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Wie erfasst man Schutzgebiete?


  1. Wie erfasst man Schutzgebiete? · Leifa (Gast) · 24.08.2010 14:16 · [flux]

    Moin!

    Ich wollte mal fragen, wie man Natur-, Landschafts- oder Wasserschutzgebiete erfasst. Die Grenzen kann man ja schlecht entlanglaufen, denn es stehen nicht überall Schilder und sie verlaufen auch querfeldein.

    Ich habe nun aber folgende Karte im Internet gefunden:

    http://www.umweltkarten.niedersachsen.de/Gebiete/

    Allerdings kenne ich mich mit den Lizenz-Sachen nicht aus. Wo steht denn, ob ich von der Karte abzeichnen darf, oder nicht?

    Oder gibt es noch andere Wege, um solche Gebiete zu erfassen?

    Gruß
    Leif


    • Re: Wie erfasst man Schutzgebiete? · mapgazer (Gast) · 24.08.2010 22:10 · [flux]

      Hallo Leif,

      hmh - abmalen = Kopieren = verboten ...

      Wenn du aber mit dem GPS-Logger auf der Schulter und einer Karte in der Hand diese Grenzen abläufts, kann man dies schlecht "kopieren" nennen 😉

      Viele Grüße
      Dieter


    • Re: Wie erfasst man Schutzgebiete? · EvanE (Gast) · 24.08.2010 23:38 · [flux]

      Leifa wrote:

      Ich wollte mal fragen, wie man Natur-, Landschafts- oder Wasserschutzgebiete erfasst. Die Grenzen kann man ja schlecht entlanglaufen, denn es stehen nicht überall Schilder und sie verlaufen auch querfeldein.

      Ich habe nun aber folgende Karte im Internet gefunden:
      http://www.umweltkarten.niedersachsen.de/Gebiete/

      Allerdings kenne ich mich mit den Lizenz-Sachen nicht aus. Wo steht denn, ob ich von der Karte abzeichnen darf, oder nicht?
      ...

      Hallo Leif

      Falls es noch keiner gesagt hat, willkommen im Forum und bei OSM.

      Auf der von dir verlinkten Kartenseite habe ich keinen Hinweis auf ein
      Copyright (Nutzungsrechtinhaber), auf Nutzungsbedingungen oder ein
      Impressum (ist das nicht Pflicht?) gefunden.

      Wenn du allerdings auf die Startseite gehst, gibt es dort zwar auch keine
      Nutzungsbedingungen aber immerhin ein Impressum. Dort steht dann:

      Haftungsausschluss

      ...

      3. Urheber- und Kennzeichenrecht

      Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

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      Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

      Was das im einzelnen bedeutet, ist nur schwer einzuschätzen, da
      auf keiner der von mir besuchten Seiten ein Autor angegeben oder
      Copyright-Hinweis vermerkt ist.

      Wer dabei mit "der Autor" rechtlich eindeutig gemeint sein könnte,
      erschließt sich mir nicht. Das mag aber ein Gericht anders beurteilen.

      Von daher der übliche Rat:
      - Als Informationsquelle sicherlich benutzbar.
      - Direkte Entnahme von Informationen (z.B. abmalen) besser sein lassen.

      Edbert (EvanE)