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Re: Kreisverkehr / Mini_roundabout oder nicht?


Geschrieben von MHohmann (Gast) am 01. Juli 2012 17:31:14: [flux]

Als Antwort auf: Kreisverkehr / Mini_roundabout oder nicht? geschrieben von MoTaBi (Gast) am 30. Juni 2012 10:25:

Dennis[B] wrote:

Es gibt bezüglich der Regel "Rechts vor Links" eine Einschränkung in der StVo. Und zwar wenn eine Abgrenzung vorhanden ist, kann diese stärker sein wie rechts-vor-Links. Zum Beispiel, wenn von rechts eine Straße kommt welche über einen Bordstein an die eigene Straße grenzt. Dann hat diese Straße kein Vorfahrt mehr, da sie eine "Rangniedere Straße" ist. Gleiches gilt auch für Kopfsteinpflaster. In wie fern aber ein Muster auf der Straße dazu beiträgt, weiß ich persönlich leider nicht.

Richtig, beim Bordstein / Kantstein ist das zutreffend, ebenfalls wenn die "Straße von rechts" verkehrsberuhigt ist. Bei Kopfsteinpflaster oder anderen Straßenbelägen wäre mir das aber neu. Soweit mir bekannt ist, hängt die Vorfahrt nicht vom Straßenbelag ab, das wäre auch etwas merkwürdig...

Garmin-User wrote:

In Deutschland gilt Rechtsfahrgebot, man muss sich also möglichst rechts am Fahrbahnrand orientieren. Somit gilt der Verlauf der schräg gehaltenen Bordsteinkante, wodurch man die Betonplatten im Zentrum für gewöhnlich nicht überfährt.

Im allgemeinen hast du damit natürlich Recht. An einer Kreuzung sollte man sich allerdings gemäß seiner Fahrrichtung einordnen - wer rechts abbiegt, fährt an den rechten Fahrbahnrand, wer links abbiegt, fährt bis an die Straßenmitte, bzw. bei einer Einbahnstraße sogar an den linken Fahrbahnrand. Das macht ja auch Sinn, denn wenn ein Linksabbieger wegen Gegenverkehrs warten muss, sollte er natürlich keine Rechtsabbieger etc. behindern. Wer sich daran orientiert und links abbiegt, fährt damit natürlicherweise über den Betonkreis und nicht drumherum.

(Verboten ist dies allerdings nicht, solange kein übriger Verkehr anwesend ist. Im Falle eines Blechschadens dürfte die größte Teilschuld allerdings klar sein.)

Das hängt natürlich von den Vorfahrtregeln ab - und wenn da keine Schilder stehen, ist das rechts vor links. Und wenn, wie oben beschrieben, ein Linksabbieger den Gegenverkehr übersieht, ist es ja auch logisch, dass er die größte Teilschuld bekommt.

Außerdem bin ich der Meinung, auf einer Straße haben irritierende Strukturen nichts zu suchen - was nochmals dafür spricht, wofür die Betonplatten da sind.

Solche "bunten Pflaster" habe ich schon in einigen Wohngebieten gesehen, auch in verkehsberuhigten Bereichen / "Einkaufsstraßen". (Leider nicht in meiner Wohngegend, daher habe ich keine Bilder parat.) Das mag ja hübsch aussehen, aber ich finde auch, dass sie nichts auf der Straße zu suchen haben - trotzdem sind sie da, genau so wie Bodenwellen oder eigentümliche Markierungen zur "Verkehrsberuhigung", die sich ja ebenfalls auf der Fahrbahn befinden bzw. diese sogar komplett überspannen und die wesentlich hinderlicher sind als bunte Pflastersteine.