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Re: OT: Neues Waldgesetz in Hessen droht mit massiven Einschränkungen


Geschrieben von Taunide (Gast) am 03. Juli 2012 09:08:51: [flux]

Als Antwort auf: OT: Neues Waldgesetz in Hessen droht mit massiven Einschränkungen geschrieben von Taunide (Gast) am 03. Juli 2012 06:22:

Natürlich darf ich auch mit einem nichtgeländegängigen Fahrzeug in den Wald,wenn ich einen Holzschein habe. Das ist aber nicht die Frage hier. Es handelt sich bloss um eine rechtliche Erläuterung was im Sinne des Gesetzes als "fester Weg" zu verstehen ist. Die diesen Begriff aber sehr weit fasst.

Im bislang gültigen Waldgesetz findet sich die Formulierung, dass Reiter und Radfahrer nur feste Wege benutzen dürfen, ebenfalls. Jedoch ist hier der "feste Weg" nicht näher definiert. Die gängige Praxis geht davon aus dass ein in der offiziellen topografischen Karten 1:25.000 aufgeführter Weg (also "mehrspurig"; nicht "Fusspfad") als fester Weg im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.

Die Frage nach dem "Ansinnen" erlaubt nur politische und spekulative Antworten. Mich überrascht dieser Vorstoß nicht wirklich. Wir haben in Hessen seit ca. 15 Jahren eine CDU-FDP-Landesregierung. Während die Regierung Koch vorwiegend mit den eigenen Skandalen beschäftigt war und kaum zum regieren kam, ist das unter Bouffier jetzt anders. Diese beiden Parteien nehmen traditionell die Interessen der Jäger und Waldbesitzer wahr. Beide Gruppierungen würden am liebsten alle Erholungssuchenden aus dem Wald raushaben. Da man dies nicht durchsetzen kann, sucht man sich "Buhmänner" heraus und probiert es, hierüber Pflöcke einzuschlagen. Da sind es "rücksichtslose Reiter", und seit ein paar Jahren die Mountainbiker die durchs Grüne brettern.
Geocacher die sich auf Wegen tummeln, die fast niemand mehr kennt, oder sogar querwaldein stapfen, wird man wohl als nächstes zum Feinbild erklären und empfindlich maßregeln. Eventuell durch Beschlagnahme der GPS Geräte, die Rechtsgrundlage dazu liefert §29.
Beachtenswert auch die vielen Gründe (Vorwände) unter denen Waldstücke oder Wege künftig fast nach Belieben gesperrt werden können, um den Grundsatz vom Betretungsrecht zur Erholung (-> Bundeswaldgesetz) möglichst zur Ausnahme zu machen...

Es wird sicherlich ein großer Spaß werden zu klären, wie man diese "ganzjährig von nichtgeländegängigen Fahrzeugen befahrbaren" Waldwege taggt, falls dieses Gesetz so durchgeht. Meiner Ansicht nach blieben da nur die tracktype=grade1 Wege übrig, und selbst bei denen wären "?"...