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Re: OT: Neues Waldgesetz in Hessen droht mit massiven Einschränkungen


Geschrieben von yzemaze (Gast) am 04. Juli 2012 15:08:02: [flux]

Als Antwort auf: OT: Neues Waldgesetz in Hessen droht mit massiven Einschränkungen geschrieben von Taunide (Gast) am 03. Juli 2012 06:22:

MoTaBi wrote:

Im Falle eines neuen Gesetzes fehlt hier die Auslegung/ Deutung durch Richter, Kommentare usw.
Dadurch wird das vermutlich präzisiert und vom Effekt her vermutlich (hoffentlich!) abgemildert werden.

Danke für den Einwurf, genau deshalb hatte ich "sollte" und "wohl" geschrieben und den Konjunktiv gewählt. Ganz davon abgesehen, ist imho eher zweifelhaft, ob der Entwurf tatsächlich überhaupt und falls ja in dieser Form in die Tat umgesetzt wird.

@Taunide/Nop: Ich bin ganz bei euch, was die Ablehnung angeht und sehe auch die entsprechenden Gummiparagraphen als ebenso kritisch an. Mich hat nur Suidakras eher absolute Formulierung gestört.

I. ü. gibt es (natürlich) auch im Bundeswaldgesetz entsprechende Passagen bzgl. Zugangsbeschränkungen:

§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

[Kommentare und Urteile zu (2) habe ich jetzt nicht extra gesichtet.]

Nur Nebenbei: Warum nur fallen einem beim Thema Föderalismus immer nur schlechte Beispiele ein?