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Re: OT: Neues Waldgesetz in Hessen droht mit massiven Einschränkungen


Geschrieben von Taunide (Gast) am 12. Juli 2012 17:09:42: [flux]

Als Antwort auf: OT: Neues Waldgesetz in Hessen droht mit massiven Einschränkungen geschrieben von Taunide (Gast) am 03. Juli 2012 06:22:

GeorgFausB wrote:

Moin,

Taunide wrote:

Im Gesetzentwurf heisst es: "Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können." - darunter sind wohl normale PKW zu verstehen.

die Formulierung ist doch nichts anderes, als den Begriff "feste Wege" genauer zu definieren.
Und letztendlich ziemlich analog zur BaWü-2m-Regelung.

Auch in der "alten" DVO gab es diese 2m-Regelung in Hessen, aber:
1.) nur für Reiter, und die hatten
2.) auch noch den "Reitpfad" der dann schmäler sein durfte.

bei einem Weg ohne Bordsteine kann man die Breite eigentlich nicht vernünftig messen, schon gar nicht bei einem unbefestigten. Da kann man höchstens die Achsbreite evtl. vorhandener Radspuren bestimmen, aber wie breit war das zugehörige Fahrzeug??

Ja, es ist richtig: formaljuristisch wird hier durch den Gesetzgeber bloss der Versuch unternommen den "unbestimmten Rechtsbegiff" fester Weg (verschieden von "befestigter Weg"!) genauer zu definieren. Dies geschieht aber in perfider Weise. Denn nach dieser "Definition" gäbe es wohl keine festen Wege im Taunus mehr. Die werden im Winter nämlich alle nicht geräumt oder gestreut. Und da der typische Hesse schon Schwierigkeiten hat, bei 2cm Schnee auf der Straße Auto zu fahren, wie man jeden Winter bei uns beobachten kann, ist wohl die gewollte Gesetzesauslegung die, die Reiter und Radfahrer von den meisten Wegen im Wald vertreiben zu wollen. Die jetzt vorhandene Unsicherheit was zum Teufel ein "fester Weg" ist (nach Auffassung der meisten: dort, wo keine permanent sichtbaren Huf- oder Reifenabdrücke zurückbleiben) wird bloss verlagert, hin zur Frage: welcher Weg ist ganzjährig pkw-befahrbar?? Im Konsens zu klären ist die genausowenig.

Mit der jetzigen Regelung, die offen lässt was ein "fester Weg" genau ist, hat - außer die organisierte Jägerschaft mit ihrem Interesse den Wald für sich allein zu haben - niemand Probleme: nicht die Förster, nicht die Reiter, nicht die Radfahrer, schon gar nicht Juristen (die überall in der Welt an solch unbestimmten Rechtsbegriffen ihre Freude haben weil sie sie beschäftigen). Aber: Nur WEIL etwas nicht glasklar geregelt ist gibt es überhaupt gestalterische "Spielräume" die es erlauben MTB- oder Reiterrallyes, Reitjagden u.ä. korrekt genehmigen zu lassen. DAS ist offenbar einigen Interessierten ein Dorn im Auge! Wenn im Gesetz ganz klar drinsteht "ganzjährig pkw-befahrbare Wege" ist da kein Spielraum mehr. Ein Forstbeamter der DANN eine Veranstaltung auf anderen als den zugelassenen Wegen genehmigt missachtet offen ein Gesetz -- und das wird er nicht tun, denn da kennt das Beamtenrecht keinen Spaß!

-- Ich habe absolut nichts gegen den einzelnen Jäger - im Gegenteil, ich habe Respekt vor denen, von denen ich annehme dass sie ihr Handwerk schonend und umweltfreundlich verrichten, also nicht aus fahrenden Autos heraus ballern, das Wild nicht anfüttern um es umso leichter abzuknallen, die ihr Hobby mit Hingabe und dem dazugehörigen immensen Zeitaufwand ausüben, da man Wild nicht im Akkord schiessen kan. Es ist ein archaisches Hobby, dem Normalbürger schwerverständlich, genau wie auch die Reiterei. Aber es ist eben "nur" ein Hobby, wie andere auch. Die organisierte Jägerschaft muss lernen dass sie nicht den Wald, sondern nur die Jagd gepachtet haben. Und das gilt auch für ihre willfährigen Diener in der Politik.

Gruß, T.

Infos zum neuen Waldgesetz : http://www.taunusreiter.de/Waldgesetz.html