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Re: Verkehrsgebiete mit besonderer Widmung


Geschrieben von Mueck (Gast) am 07. Januar 2013 02:44:33: [flux]

Als Antwort auf: Verkehrsgebiete mit besonderer Widmung geschrieben von RYStadium (Gast) am 31. Dezember 2012 16:30:

RYStadium wrote:

der Kick in der 30-km/h-Zone, die mich besonders interessiert, ist nicht, dass es da langsamer gefahren wird (Fahrräder haben ja kein Tacho, und für sie gilt daher die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht, werde ich so flott in den Raum stellen, um etwas Öl auf dem Feuer zu giessen...

Falsch.
Die allgemeingültigen innerörtlichen 50 km/h gelten NUR für Kraftfahrzeuge und damit nicht für Radler.
Explizite Tempolimits wie 30 km/h(-Zone) gelten für alle incl. Rad, ob Tacho oder nicht, ist Dein Problem, das einzuhalten ...

RYStadium wrote:

aber so ist in der Tat das Gesetz!), sondern dass dort besondere allgemeine Vorschriften gelten, die über die eigentliche Strasse, die getagt wird, hinaus gehen (bitte, nicht mehr nur die StVO anschauen! VwV-StVO auch! Und Rechtsberater wie Fibel «Recht für Radfahrer» von Star-RA der Radfahrer, Kettler. auch): rechts vor links ist allgemein bekannt, weniger bekannt ist, dass man dort nicht mehr die Freiheit hat, Radverkehrsanlagen zu planen, und daher die Verkehrsbedingungen dort besonders sicher, aber auch praktisch, sein sollten!

Die Unterschiede 30-km/h-Limit contra 30km/h-Zone haben lediglich eine rein verwaltungsinterne Bedeutung.
Wenn Abweichend vom Standard doch von Rechts vor Links abgewichen wird (bspw. wegen Buslinie) oder ein Radweg angelegt bleibt, ist DAS erst mal verbindlich und man muss das im Zweifel wegklagen