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Re: historische objekte-karte


Geschrieben von Zecke (Gast) am 29. Juni 2013 12:50:48: [flux]

Als Antwort auf: historische objekte-karte geschrieben von lutz (Gast) am 27. Januar 2013 18:31:

M.E. dürfte hier ein amtliches Werk vorliegen, das nicht dem Urheberschutz unterliegt. Eine Verwendung dürfte unbedenklich sein. Diese Meinung vertritt auch Wikipedia (siehe z.B. hier).

Es dürfte sich am ehesten im Sinne §5 des UrhG nach Absatz 2 um ein "anderes amtliches Werk, das im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme" veröffentlicht wurde wenn nicht sogar um eine amtliche Entscheidung nach Absatz 1 handeln.

(Meine persönliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit. Es ist, wie so oft, Auslegungssache, selbst ein Rechtsanwalt könnte nur seine Meinung vertreten. Die letzte Entscheidung hat, wie immer, ein Gericht.)

Gruß,
Zecke