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Re: Eingeschränkter Zugang auf Waldweg?


Geschrieben von Taunide (Gast) am 29. Januar 2013 19:42:16: [flux]

Als Antwort auf: Eingeschränkter Zugang auf Waldweg? geschrieben von osm-maps (Gast) am 28. Januar 2013 20:46:

Hier handelt es sich mutmasslich um die private Absperrung eines Jägers, der gern Ruhe auf seinem Hochsitz haben möchte vor anderen Waldbesuchern, die aber gemäß Waldgesetz auch das Recht haben sich hier zur Erholung aufzuhalten.
Eine WildRUHEZONE gemäß Waldgesetz hat eine offizielle Ausschilderung vom Forstamt.
Eine WildÄSUNGSfläche ist eine Waldlichtung, auf der Wildfutter angesät ist. Von einem grasbewachsenen Waldweg ist sie gut zu unterscheiden. Auf letzterem darf das Rehlein natürlich fressen, der Fußgänger aber auch laufen. Vom Gesetz her gibt es keine Wildäsungsflächen. "Schutzklasse" = 0. Es ist lediglich eine Sache des Anstands als Waldbesucher, solche Waldlichtungen nicht zu betreten. Es ist ja auch nicht sinnvoll, da Waldlichtungen i.d.R. Sackgassen darstellen. Bei Waldwegen ist das etwas anderes.

Auskunft erteilt übrigens die Jagdaufsichtsbehörde, Teil der Landkreisbehörde. Im Hochtaunuskreis war der Zuständige höchst neugierig, von Wildruhezonen zu erfahren die er noch nicht kannte. Er wusste er nicht nur mitzuteilen, dass in Wildruhezonen (wie der Name eigentlich nahelegt, es dem äußeren Anschein nach aber oft keineswegs wirkt) nicht gejagt werden darf, dort also keine Hochsitze etc. stehen sollten. Als Genehmigungsbehörde für Wildruhezonene meinte er auch sie alle kennen zu müssen, und wusste auch genau wieviele es im Kreisgebiet gibt: Keine einzige.