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Re: Eingeschränkter Zugang auf Waldweg?


Geschrieben von osm-maps (Gast) am 31. Januar 2013 18:17:36: [flux]

Als Antwort auf: Eingeschränkter Zugang auf Waldweg? geschrieben von osm-maps (Gast) am 28. Januar 2013 20:46:

Die Antwort ist da.

Bei Ihrer Wanderung sind Sie vielleicht auf die Wildruhezone Katzenstirn gestoßen. Die Außengrenzen dieses Bereiches sind mit Schildern "Wildruhezone - Betreten verboten" gekennzeichnet. Die Ausweisung erfolgte durch die Untere Jagdbehörde und das Betreten ist dort nur auf befestigten Wegen und Straßen gestattet (§ 24,1 Hess. Jagdgesetz), d.h. das Verlassen der Wege ist nicht gestattet.
In Ihrer Mail schreiben Sie allerdings von " Wildäsungsfläche mit Ruhezone. Bitte nicht betreten". Diese Schilder sind bei uns im Forstamt auch noch vorhanden und wurden in den 80- 90er Jahren im vergangenen Jahrhundert an Äsungsflächen aufgestellt. Die Aufstellung erfolgte in unserer Eigenregie, eine amtliche Ausweisung durch die Untere Jagbehörde gibt es nicht. Das heißt diese Schilder sind als Hinweis und Bitte zu verstehen, diese Flächen nicht zu betreten, um dem Wild Ruhe beim Äsen zu ermöglichen. Deshalb auch der Wortlaut "Bitte nicht betreten".
Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Wie vermutet, handelt es sich hier nicht um ein Verbot. Von daher werde ich den Vorschlag von maxbe annehmen und den Bereich mit boundary=protected_area und protect_class=14 taggen.

Danke für Eure Unterstützung.