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Re: Waldwege access=private?


Geschrieben von lukie80 (Gast) am 27. Juni 2017 15:20:55: [flux]

Als Antwort auf: Waldwege access=private? geschrieben von TourenbikerFKB (Gast) am 26. Februar 2013 18:23:

Hessische Forstgesetz § 15 Absatz 3:

Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten
Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden
und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.
Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind,
gebührt in der Regel der Vorrang.

Damit wäre Rad, Pferd und Rollstuhl auch unwiderruflich gestattet. Also kein access tag. Fußgänger können also quer durch den Forst laufen und Räder und Pferde müssen sich an Wege halten. Die Verbotsrechte für Autos sind hingegen bei uns im Wald eigentlich immer ausgeschildert.

Ist § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 nicht das hier? Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren. Ob da der Jagdpächter als Gefahr dazugehört? 😉