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Abfotografieren von Geschäften legal?


  1. Abfotografieren von Geschäften legal? · MorbZ (Gast) · 13.05.2013 21:02 · [flux]

    Hallo,
    um mir weniger Notizen während des Mappens machen zu müssen fotografiere ich Geschäfte ab und notiere mir die Position des Fotos. Ich achte darauf, nur das Schild abzulichten, aber es lässt sich nicht immer vermeiden auch Menschen im Laden zu fotografieren. Vorhin hatte ich den Fall, dass eine Ladenbesitzerin aus dem Laden stürmte und mich fragte warum ich fotografiere und dass das nicht legal sei. Ich erklärte ihr, dass es sehr wohl legal wäre, solange ich die Fotos nicht veröffentliche, ganz sicher war ich mir bei der Antwort allerdings nicht. Nachdem ich ihr den Sinn der Aktion erklärte sah sie wohl auch ein, dass es für ihr Geschäft eher förderlich ist mich gewähren zu lassen. Naja aber wie sieht die rechtliche Lage jetzt genau aus, ist es erlaubt in Läden reinzufotografieren?


    • Re: Abfotografieren von Geschäften legal? · marek kleciak (Gast) · 13.05.2013 21:11 · [flux]

      Ich habe vor Jahren mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten gesprochen:
      Alles was man von dem öffentlichem Boden sieht, darf auch fotografiert werden.
      Die Anonymisierung bei der Veröffentlichung ist ja eine andere Sache. Du fotografierst lediglich um allgemeine Daten zu sammeln.

      Seinerzeit hatte ich eine schriftliche Antwort von dem Datenschutzbeauftragten dabei, denn ich ging noch ein Stück härter: Ich scannte und fotografierte die ganzen Straßenzüge.
      Nur einmal, vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof wurde ich von zwei Polizisten angehalten (2001). Die konnten aber nichts gegen dieses Schreiben machen: Ich war im Rechten...


    • Re: Abfotografieren von Geschäften legal? · reneman (Gast) · 13.05.2013 21:19 · [flux]

      Fällt in DE unter die Panoramafreiheit.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

      Zwar ist das Veröffentlichen von Abbildungen von Personen ohne deren Einwilligung durch § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) verboten, allerdings wird diese Regelung durch § 23 KunstUrhbG teilweise aufgehoben: Ohne Einwilligung erlaubt sind unter anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“.

      Daher gilt: Keine Aufnahmen nur von einzelnen Personen ohne deren Zustimmung.
      Ein Foto von einer Fassade (auch einer Ladenfassade) ist somit legal.


    • Re: Abfotografieren von Geschäften legal? · JWi (Gast) · 13.05.2013 21:20 · [flux]

      Hallo,

      zu dem Thema passt das hier ganz gut: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

      Viele Grüße


    • Re: Abfotografieren von Geschäften legal? · Nakaner (Gast) · 13.05.2013 21:24 · [flux]

      Hallo MorbZ,

      es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung. Ich hoffe aber, dass ich dir Orientierung geben und dir weiterhelfen kann.

      Prinzipiell ist das Fotografieren überall legal, sofern du auf Privatgeländen das Hausrecht des Besitzers beachtest und nichts mit militärischen Anlagen zu tun hast.

      Bei dir sind vor allem drei Sachen von Bedeutung – die Panoramafreiheit, das Hausrecht und das Recht am eigenen Bild. Zu den gesamten Bildrechtsfragen gibt es ausführliche, lesenswerte Wikipedia-Artikel. Schließlich sind die Themen ja auch für die Wikipedia relevant, welche nicht nur aus Text, sondern auch aus Bildern besteht.
      Panoramafreiheit
      Recht am eigenen Bild

      Grundsätzlich darfst du fotografieren, solange du die Bilder nicht veröffentlichst und das Hausrecht beachtest. Auf Privatgelände und in Gebäuden herrscht das Hausrecht. Du musst den Besitzer fragen, ob du fotografieren darfst oder nicht. Befindet sich das Geschäft in einem Einkaufszentrum, musst du das Center-Management um Erlaubnis fragen. Ich habe schon in Einkaufszentren gemappt. Dort habe ich mit Papier + Klemmbrett Skizzen von der Lage der Geschäfte angefertigt.

      Wenn du dich beim Fotografieren auf einer öffentlichen Straße befindest und keine besonderen Hilfsmittel nutzt (Leiter, Gerüst, extremes Teleobjektiv), fällt das unter die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG). Die Panoramafreiheit besagt, dass du so entstandene Fotos veröffentlichen darfst, sofern du auch das Recht am eigenen Bild (siehe unten) beachtest:

      § 59 UrhG wrote:

      Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

      Das Recht am eigenen Bild (§§ 22–24, 33 KunstUrhG) ist dann relevant, wenn du Personen so fotografierst, dass sie erkennbar sind. Du darfst ein Bild mit identifizierbaren Personen nicht veröffentlichen, wenn nicht alle abgebildeten Personen zugestimmt haben. Das Recht am eigenen Bild gilt nicht, wenn die "Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen" (§ 23 Abs. 1 Satz 2 KunstUrhG). Es gibt noch weitere Ausnahmen, z.B. "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" (Satz 3).

      Wenn du die Fotografien jedoch nicht veröffentlichst, sondern nur für deinen private Fotosammlung anfertigst, brauchst du dich erstmal nur um das Hausrecht zu kümmern. Das Ableiten von Informationen, die man eh erkennen kann (Name des Geschäfts, Öffnungszeiten) sind in meinen Augen keine Veröffentlichung, da du ja nicht die Fotografie veröffentlichst.

      Viele Grüße

      Michael


    • Re: Abfotografieren von Geschäften legal? · Oli-Wan (Gast) · 13.05.2013 23:43 · [flux]

      MorbZ wrote:

      fotografiere ich Geschäfte ab ... ist es erlaubt ...?

      Die Frage nach der Legalität ist inzwischen hinlänglich beantwortet, aber in der Praxis tut man sich mit dem Fotografieren häufig keinen Gefallen, wie auch Deine eigene Schilderung belegt. Ich habe vor längerer Zeit mal in einem Stadtteil die Hausnummern per Foto statt Papier und Stift erfaßt, um den möglichen Zeitvorteil zu ermitteln. Unter Berücksichtigung diverser mehr oder weniger angenehmer Gespräche mit Anwohnern und einer von diesen herbeigerufenen Zivilstreife war dieder Vorteil klar negativ. Übrigens gibt es Leute, die tatsächlich glauben, Google Street View ("da haben wir schon widersprochen") nehme seine Bilder zu Fuß mit einer fünf Jahre alten Kompaktkamera auf.
      (Traurige) Konsequenz aus solchen Begegnungen: beim Mapping möglichst wenig auffallen, das steigert den Durchsatz beträchtlich. Selbst wenn man per Fahrrad etwa Hausnummern mappt, sollte man darauf achten, den allfälligen Notizstopp nicht versehentlich in der Nähe eines Haufens zur Abholung bereitgelegter Gelber Säcke einzulegen. (Den Hintergrund, warum die Dame in Sorge um ihre Verpackungsabfälle zur Tür herausgestoben kam, kenne ich freilich bis heute nicht.)


    • Re: Abfotografieren von Geschäften legal? · fx99 (Gast) · 14.05.2013 06:37 · [flux]

      Beim Mappen habe ich das Smart-Phone als eine äußerst unauffällige Methode entdeckt:
      Jedermann läuft mit so einem Ding herum und tippelt darauf herum.

      Kommt zwar mMn nicht an die Effektivität von walking papers heran, ist aber deutlich
      weniger (sprich NUll) mit Anprachen verbunden.


    • Re: Abfotografieren von Geschäften legal? · wambacher (Gast) · 14.05.2013 07:07 · [flux]

      fx99 wrote:

      Kommt zwar mMn nicht an die Effektivität von walking papers heran, ist aber deutlich
      weniger (sprich NUll) mit Anprachen verbunden.

      Genau, ich versuche auch, das direkte Photographieren von Häusern zu vermeiden. Bring nur komische - verständliche - Fragen und Probleme.

      Ich mache derzeit nur noch Bilder in Fahrtrichtung. Damit hab ich alle Straßeneigenschaftten. Für den Rest benutze ich im osmtracker die Notiz-Funktion oder auch mal die Spracheingabe. Die Notiz ist dann ein Waypoint, den man direkt im Josm sehen kann. Die Sprachnotiz ist am unauffälligsten, bedingt aber die aufwändigere Nachbearbeitung.

      Firmenschilder - Öffnungszeiten sind etwas grenzlastig. Textnotiz ist mehr Arbeit als ein Photo.

      Allerdings dann ein Photo ohne die ganze Tür, damit niemand meint, ich schicke die Bilder per Mail nach Ost-Europa, sodaß meine Kollegen die nächste nächtliche "Einkaufstur" planen können 😉

      Gruß
      walter

      p.s. in einen Nachbardorf sind vor einiger Zeit 2 "Hausierer" aufgeflogen, die wohl nur die Gegend auskundschaften wollten. Sind dann mit Blau/Weiss nach Wiesbaden gefahren worden. Daher kann ich die Einwohner durchaus verstehen.


    • Re: Abfotografieren von Geschäften legal? · wegavision (Gast) · 14.05.2013 08:55 · [flux]

      "Herausstürmen und Fragen" ist doch noch harmlos, als Kartierer mit dem Fotoaparat muss man hart sein. Ich habe schon drei Begegnungen mit der Polizei hinter mir, einmal mit Verfrachtung ins Revier, weil ich mein Ausweis vergessen hatte. Daneben gab es schon unzählige Androhungen von Schlägen und auch nicht nur Androhungen, zweimal wurde ich mit Gewalt am Weitergehen gehindert.
      Kommt alles nur durch das doofe Google-Urteil, da meinen die Meisten, sie hätten Persönlichkeitsrechte an dem Bild ihrers Hauses.
      Oft kann man im Gespräch leicht erklären, warum das nicht so ist. Jeder hat schon mal drausen Fotos gemacht und dabei kaum die Genehmigung der Gebäudebesitzer im Hintergund erfragt.
      Zwei Sachen sind noch zu beachten. Bei offenen Fenstern und Türen vorsichtig sein, ein Blick ins Innere könnte als Privatsphäre gewertet werde und verletzt somit die Perönlichkeitsrechte der Besitzer.
      Öffentlich bedeutet nicht, auf öffentlichen Straßen, sonder öffentlich zugänglich. Wenn also ein Platz nicht deutlich gekennzeichent ist oder offensichtlich privat ist, darf man diesen betreten und Fotos machen.
      Übrigens korreliert das Misstrauen der Besitzer mit der Wertigekeit der Häuser, in den Nobellagen gibt es die häftigsten Angriffe in urbanerer oder dörflicheren Lagen das größte Interesse warum ich das mache. Scheinbar macht Reichtum in diesem Fall nicht wirklich glücklich, sondern vor allem angstlich.
      Schwierig ist auch die Nähe von Spielplätzen, hier wird man als fotogrfierender Mann sehr schnell als Pädophiler verdächtigt, solche unschönen Diskussionen hatte ich auch schon .


    • Re: Abfotografieren von Geschäften legal? · maxbe (Gast) · 14.05.2013 10:03 · [flux]

      Passt auf, dass Ihr nicht gegen das Urheberrecht an Markenlogos von Supermärkten verstosst!

      Das tut man zwar eigentlich nie beim Fotografieren, sondern bestenfalls beim Veröffentlichen. Aber wenn der Vertreter des Gesetzes anderer Ansicht ist, ist er nur schwer vom Gegenteil zu überzeugen.


    • Re: Abfotografieren von Geschäften legal? · moenk (Gast) · 14.05.2013 13:18 · [flux]

      Moin,

      es zwar nicht illegal, die Panoramafreiheit gilt hier natürlich, aber das Datenschutzgesetz hat Google da bei einer vergleichbaren Aktion mit dem Namen "StreetView" wegen der systematischen Erfassung Grenzen aufgezeigt.

      Aber das diskutier ich nicht lange. Einmal gefragt: "Soll der Laden mit auf die Karte oder nicht?" - wenn dann noch irgendwas kommt, Vermerk in die OSM dass der Owner nicht in die Datenbank will. Und wenn ich das mangels Foto vergesse ist es mir auch egal. Ich mach das schließlich freiwillig, wer dann noch rein will soll jemand dafür bezahlen, hat die Chance gehabt.

      LG,

      -moenk