x

Re: Geodatenzentrum


Geschrieben von Jo Cassel (Gast) am 15. Dezember 2017 18:53:49: [flux]

Als Antwort auf: Geodatenzentrum geschrieben von frozen-v (Gast) am 08. Juni 2013 12:54:

Nakaner wrote:

Jo Cassel wrote:

Es geht doch nicht darum ein "(Karten)Werk" (1:1) nach- oder abzuzeichnen, sondern darum einen amtlichen Grenzverlauf (nährungsweise) abzubilden.
Die zugrundeliegende blanke Information ("Dort verläuft die Grenze") fällt doch in keinem Land der Erde unter Urheber- oder sonstige Schutzrechte - das wäre ja völlig absurd.
Wo ist das Problem - URV-Paranoia?

OpenStreetMap ist kein Projekt, um die Grenzen des Urheberrechts auszureizen, und strebt an, weißer als weiß zu sein.

Wir behaupten, dass unser Werk eine Datenbank ist, also sollten wir auch andere Karten als Datenbanken behandeln.

Grenzen des Urheberrechtes?
Dass das Urheberrecht für "Werke" und nicht für Fakten zuständig ist, dies ist der *Kern* der Urheberrechtes und nicht irgendein Grenzbereich.

Wahrscheinleich meinst Du den Rechtsterminus "Datenbankwerk".
Mich würde interessieren, ob es auch nur ein Beispiel gibt, in dem ein *behördliches* Geoportal, in dem das normale Verwaltungshandeln (Grenzziehungen) abgebildet wird, als "Datenbankwerk" anerkannt wurde?
Und selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, jedes Geoportal sei ein "Datenbankwerk", dann ändert dies nichts,
denn der Schutz der "Werkes" als Gesamtheit bezieht sich doch wohl nicht auf jedes einzelne Element, der Sammlung/Datenbank (die können von ganz anderen Urhebern stammen).

Gibt es irgendeine seriöse Rechtsquelle, die einem amtlichen Grenzverlauf *als solchen* - und nur darum geht es hier - ein Urheber- oder vergleichbares Schutzrecht zuweist?