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Re: Geologisches...


Geschrieben von EvanE (Gast) am 13. August 2013 23:08:18: [flux]

Als Antwort auf: Geologisches... geschrieben von streckenkundler (Gast) am 12. August 2013 20:31:

wambacher wrote:

streckenkundler wrote:

Alle drei Werke weichen in ihren Grenzen teilweise erheblich von einander ab.
Lizenzrechtlich wäre es sicher problematisch. Edberts Einwand war es, was mich zur Anregeung der Disskussion bewegte.

Ich habe die Naturräumlichen Räume nach Meynen_Schmithüsen in maschinenlesbarer Form mit schriftlicher Erlaubnis (03/2013) die in OSM aufzunehmen. Direkt vom BfN.

Hallo Walter

Wobei der BfN (Bundesamt für Naturschutz?) wahrscheinlich nicht der Autor und in dem Fall nicht der Urheberrecht-Inhaber ist. Das wären eher die namensgebenden Meynen_Schmithüsen (Doppelname oder zwei Autoren?).
Es ist natürlich möglich, dass der BfN Vermarkungsrechte hat. In dem Fall wäre die Zustimmung des BfN ggfs. ausreichend. Ebenso könnte es eine reine Auftragsarbeit sein, so dass die Vermarkungsrechte beim Auftraggeber und seinen Bevollmächtigten liegen.

Edbert (EvanE)