x

Re: Öffnungszeiten und Urheberrecht?


Geschrieben von pyram (Gast) am 01. Oktober 2013 19:55:59: [flux]

Als Antwort auf: Öffnungszeiten und Urheberrecht? geschrieben von MorbZ (Gast) am 01. Oktober 2013 19:42:

Das sind zwei Paar Stiefel:
Für einen Urheberrechtsschutz bedarf es unter Anderem eine bestimmte Schöpfungshöhe - und die hat ein (öffentlicher) Aushang an der Ladentür oder der Eintrag in der Homepage (!) des Ladens nicht.

Google & Co: Die Sammlung solcher Daten stellt häufig eine Datenbank im Sinne des Urheberrechtes dar (weil unter Anderem mit Arbeit verbunden) - und die darf man nicht klauen (abschreiben). Unabhängig davon gibt es auch noch das "Kleingedruckte" (Benutzungsbedingungen), die die Benutzungsmöglichkeiten einschränken.
Und zu guter Letzt: Viele solcher Sammlungen sind nicht aktuell...

Persönliche Meinung:
Nachdem die Wenigsten in OSM solche Daten (nach der Ersterfassung) pflegen, erscheint es mir sinnvoller, lediglich die Webseite zu erfassen. Da kann sich dann der Nutzer die jeweils aktuellen Öffnungszeiten anschauen - und ob es den Laden (die Webseite) überhaupt noch gibt.