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Re: Hilfe mit Staatsgrenze+Grenzfluß


Geschrieben von streckenkundler (Gast) am 23. Oktober 2013 07:48:20: [flux]

Als Antwort auf: Hilfe mit Staatsgrenze+Grenzfluß geschrieben von RicoZ (Gast) am 20. Oktober 2013 20:37:

RicoZ wrote:

für jedes Stück Grenze gibt es eine spezielle Regelung.

Richtig,. z.B. Grenze Deutschland-Polen ist den Abschnitt der Oder über die Tiefenlinie (nicht Flußmitte) definiert, für die Neiße die Flußmitte . Deswegen wird/wurde gerade die Grenze neu vermessen. Realerweise ist das auch nur ein Stand, der zum Zeitpunkt der Vermessung korrekt ist. En Fluß und deren Tiefenlinie ändert sich ständig. Da aus unseren Daten keine Rechtsverbindlichkeit abgeleitet werden kann, ist es ausreichend, den vorhandenenen Flußvektor (der in etwa in der Mitte des Gewässers liegen sollte) als Grenze anzunehmen.

Hier noch zwei Links dazu:

http://www.geobasis-bb.de/GeoPortal1/pr … 298s42.pdf
http://www.mz-web.de/politik/deutschlan … 37190.html

Bei weiteren Dingen muß man aber auch stets das Kataster und deren Regelungen zu Rate ziehen. Ich nenne hier aber nur zwei Stichworte: selbständiges Gewässer und unsebständiges Gewässer. Erläutert ist das in einigen Vorschriften. Für Brandenburg ist das z.B. der Gewässererlaß. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Bundesländern.

Sven