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Re: Anfrage zur Umstufung von Straßen


Geschrieben von Oli-Wan (Gast) am 31. Oktober 2013 21:43:18: [flux]

Als Antwort auf: Anfrage zur Umstufung von Straßen geschrieben von sennewald63 (Gast) am 31. Oktober 2013 18:36:

DoDoMR wrote:

Mmmhhh - etwas schwierig. Auf dem Impressum von www.thueringen.de steht zu lesen, dass die Veröffentlichungen dem deutschen Urheberrecht unterliegen. Insofern dürfte es rechtlich bedenklich sein, wenn man als Quellangabe diese Straßennetzkarte angibt.

Die Quellenangabe ist nicht das Problem. Man darf schlichtweg ohne explizite Erlaubnis keine Informationen von dort in OSM übernehmen.

DoDoMR wrote:

Auf der anderen Seite habe ich gelesen (http://gruene-fraktion.thueringen.de/si … orm_cm.pdf), dass Thüringen bestrebt sei, am OpenData-Projekt teilzunehmen und hier insbesondere Bestandteile der Geodateninfrarstruktur bereitzustellen. Welche das genau sind, ist leider nicht ersichtlich.

Erstens bestrebt, zweitens sei, drittens Open Data und viertens Teile.
In Langform: daß etwas angestrebt wird, heißt erstens, daß es noch nicht erreicht ist. Schöne Ankündigungen sind zweitens auch noch keine Gesetze. Drittens kann Open Data alles mögliche heißen, insbesondere Lizenzen und Nutzungsbedingungen, die eine Verwendung für OSM nicht erlauben. Ich habe leider vergessen, von wem das schöne Zitat stammt, aber für manche Vermesser und Behörden bedeutet Open Data, daß der Vermesser seine Telefonnummer auf den Plan schreibt, damit man bei ihm eine kostenpflichtige Kopie bestellen kann. Die vierte Einschränkung hast Du schon selbst erläutert.

DoDoMR wrote:

Solange es sich hier bei der Herabstufung von Straßen um allgemein zugängliche Informationen handelt, dürfte es aus meiner Sicht unbedenklich sein, diese auch in OSM zu verwenden (im Gegensatz zum "abpausen" von Streckenverläufen).

Es gibt reichlich "allgemein zugängliche" Informationen, dennoch darf man sie aus (rechtlich, nicht technisch) geschützten Quellen nicht entnehmen. Ansonsten müßte dies genauso für den Verlauf gelten, denn den bekommt man genauso aus "allgemein zugänglichen" Karten von diversen (behördlichen und privaten) Internetangeboten.

DoDoMR wrote:

Aber hinsichtlich dem urheberrecht zum abzeichnen der straßenverläufe von behördlichen veröffentLichungen bin ich mir nicht ganz sicher - in den meisten fällen werden diese daten gar nicht von den landesbehörden selbst erhoben/aufbereitet, sondern von Drittfirmen. Wie es sich hierbei dann mit dem Urheberrecht verhält, müsste man sicher einen Rechtsexperten befragen.

Bei urheberrechtlich geschützten Daten ist es doch völlig egal, wer der Rechteinhaber ist, solange er keine Nutzungserlaubnis erteilt. Die Verwendung der Daten ist nicht zulässig, egal wessen Rechte man damit verletzen würde.