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Re: Anfrage zur Umstufung von Straßen


Geschrieben von DoDoMR (Gast) am 31. Oktober 2013 21:57:10: [flux]

Als Antwort auf: Anfrage zur Umstufung von Straßen geschrieben von sennewald63 (Gast) am 31. Oktober 2013 18:36:

... Wir sind schon einer meinung, oli-wan... Es geht mir bei diesem besonderen thema in erster linie darum, dass die Entscheidung zur Herabstufung der fraglichen straßen ja irgendwo getroffen sein muss (es wurde zu anfang von einem "magdeburger urteil" gesprochen). Und dieses ist in jedem fall öffentlich - was würde also dagegen sprechen, eine solche information auch entsprechend in osm zu verwenden?! Du schreibst ja selbst, dass "amtliche werke" nicht dem urheberrecht unterliegen. Auch müsste ja von irgendeiner stelle eine pressemitteilung abgegeben worden sein, wo über das urteil berichtet wurde - und eine solche mitteilung unterliegt gewiss nicht dem urheberrecht.

Lange rede, kurzer sinn: ich bleibe bei meiner auffassung, dass die verwendung von vorliegenden informationen (egal aus welcher quelle) unbedenklich ist, solange diese nicht 1:1 verwendet werden, sondern zunächst noch bearbeitet werden. Und indem man eine Information ließt, diese ggf. noch weiter recherchiert und dann in OSM entsprechend erfasst, ist ein neues (unter den bestimmungen der OSM-lizenz) urheberrechtlich neues werk entstanden.