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Re: Anfrage zur Umstufung von Straßen


Geschrieben von Nakaner (Gast) am 01. November 2013 22:44:08: [flux]

Als Antwort auf: Anfrage zur Umstufung von Straßen geschrieben von sennewald63 (Gast) am 31. Oktober 2013 18:36:

Hallo,

ich möchte mal meinen Senft zum Thema "Darf man die ref-Nummern überhaupt, ohne die Käseecken gesehen zu haben, eintragen?" abgeben.

sennewald63 wrote:

Allgemeinverfügungen des Landesamtes für Bau und Verkehr darf ich nicht veröffentlichen weil der Thüringer Staatsanzeiger durch den Gisela Husemann Verlag e.Kfr., Wartburgstraße 6, 99817 Eisenach herausgegeben wird und einem Copyright unterliegt.

In meinen Augen sind die Allgemeinverfügungen amtliche Werke und somit ohne urheberrechtichen Schutz. Thüringen hat ein Informationsfreiheitsgesetz. Warum fragt nicht jemand mal beim Landesamt für Bau und Verkehr nach und bittet um Übermittlung der Allgemeinverfügungen, in denen diese Herab- und Heraufstufungen behandelt werden. Sollten Kosten anfallen, muss die Behörde den Bürger vorher darüber informieren. Sollten in diesen Allgemeinverfügungen die Straßen durch Netzknoten beschrieben werden, kann man die Behörde ja bitten, die Netzknoten unter einer OSM-kompatiblen Lizenz (z.B. CC-BY mit OSM-Zusatz oder die NRW-Lösung) als Shapefile o.ä. offenzulegen.