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Re: Wie fahrradfreundliche Wege/Straßen taggen?


Geschrieben von radwegfan (Gast) am 08. Februar 2014 13:41:19: [flux]

Als Antwort auf: Wie fahrradfreundliche Wege/Straßen taggen? geschrieben von Torsten Riel (Gast) am 05. Februar 2014 18:34:

aseerel4c26 wrote:

Es gibt für "perfekt für Radfahrer geeignet" jene Tags: class:bicycle. Für wirklich sinnvoll halte ich das nicht. Siehe auch Cycle_routes/cyclability und Bicycle#On-Road_Cycling_.28Cycle_Friendly_Streets.29 für Ideen wie man Fahrradgeeignetheit taggen kann.

Dein erster Link erinnert mich sofort an etwas, nämlich "VZ240 in der Natur". Wird oft hier von den Gemeinden so gekennzeichnet. Aber dann ist es ein Radweg ohne wenn und aber und verboten für andere Zwecke (Reiten usw.).

Die anderen W(irtschaftsw)ege, sie sind für Radfahrer oft tückisch: Monatelang brauchbar, und dann kommt der Bauer und zettelt dort eine namenlose Sauerei, die er, heutzutage, hinterher nicht putzt (mein Schwiegervater würde sich im Grab umdrehen, wenn er das heute sehen würde: Früher konnte man nie Wege in dem Zustand zurücklassen, obwohl man sehr oft nur ein Reisigbesen hatte, Frontlader mit Gummiblatt waren nicht sehr verbreitet... Aber heute hat man sie, und benützt sie nicht, obwohl man dazu verpflichtet wäre, weil Zeit Geld ist!). Ausserdem werden sie schnell von Maschinen mit unangepasstem Gesamtgewicht vollkommen kaputt gemacht. Desweiteren bereiten sie immer wieder nach Niederschlägen Überraschungen in der Form von grossen Wasseransammlungen, die jeden Dreck zum Rutschen und zur Gefährdung der Reifen enthalten kann, und sich im Winter zu gefährliche Glatteisplatten verwandeln. Da ist der Läufer besser dran, wenn die Kälte schon tief genug ist, dann läuft er am Rand, wo keine Wasser ist. Besser wäre eine Abstimmung mit der Gemeinde (über den ADFC), ob man diesen Wirtschaftsweg nicht für Radfahrer hervorheben (Zusatzschild Radfahrer frei) bzw. mit VZ42 zum Radweg mit landwirtschaftlichem Verkehr bzw. Verkehr von Anliegern deklarieren kann. Dann ist die Sachlage klar, und man hat mit einem offiziellen Radweg zu tun (Zusatzschild Radfahrer frei ist schon ein klarer Indiz, dass hier ein der im Gesetz vorgesehenen Anderen Radwege vorliegt! Auch sie dürfen nicht beparkt werden).