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Re: wer löscht eine Fußgängerbrücke?


Geschrieben von hurdygurdyman (Gast) am 04. November 2014 07:09:59: [flux]

Als Antwort auf: wer löscht eine Fußgängerbrücke? geschrieben von Göre (Gast) am 31. Oktober 2014 20:29:

Glad wrote:

uvi wrote:

Kommunikationsproblemen

Für den Fall, dass Argumente helfen: http://www.bav.admin.ch/dokumentation/p … index.html, dort
Bericht Abstände auf Perrons, Grafik Seite 21.

Der Sicherheitsabstand zu einem Güterzug mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h beträgt 2.3 m zur Gleismitte, also 1,6 m zum äußeren Gleis.

Damit ist der Weg ein Weg, aber nur, wenn kein Zug kommt. Und wenn er kommt, hängt die Wegbreite von der Geschwindigkeit des Zugs ab (und ist unter Umständen für schnellfahrende Züge negativ).

Diese Argumentationskette ist falsch und rechtfertigt das Betreten dieser Bahnanlage keinesfalls. In meinen Augen forderst du so dazu auf, mindestens eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Das war, ist und wird nie ein Fußweg.
Und wenn du wie ich in früheren Jahren schon mal hättest dabei sein müssen, wie Personen nach vorsätzlichem oder fahrlässigen Betreten von Gleisbereichen nach der Kollision mit einem Zug zusammengesucht wurden, würdest du so sicher erst recht nicht argumentieren.
Als berechtigter Bahnmitarbeiter würde ich da nur drüber gehen, wenn ich mich bei den angrenzenden Betriebsstellen vergewissert hätte, das kein Zug kommt.