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radwege fuer e-bikes freigeben?


  1. radwege fuer e-bikes freigeben? · wambacher (Gast) · 27.07.2015 18:21 · [flux]

    Hi,

    da kommt mal wieder was neues zum Schilderwald: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/regi … 45518.html

    Und das Tagging bzw. die Diskussion darüber wird bestimmt wieder "lustig".

    Gruss
    walter


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · wegavision (Gast) · 27.07.2015 18:49 · [flux]

      Wie sieht das bei den Tracks aus, sind Pedelecs Motorfahrzeuge? Ansonsten kommt wohl kein vernünftiger Nutzer auf die Idee bei einer Geschwindigkeit über 20 km städtische Radwege zu nutzen.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · wambacher (Gast) · 27.07.2015 19:06 · [flux]

      wegavision wrote:

      Ansonsten kommt wohl kein vernünftiger Nutzer auf die Idee bei einer Geschwindigkeit über 20 km städtische Radwege zu nutzen.

      Sind (alle) Radfahrer vernünftig? Ich hab da schon ganz schlimme Sachen gelesen.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · Hubert87 (Gast) · 27.07.2015 19:19 · [flux]

      wegavision wrote:

      Wie sieht das bei den Tracks au

      Welchen Track meist du, highway=track oder cycleway=track?

      wegavision wrote:

      sind Pedelecs Motorfahrzeuge?

      Jein, die gelten als Fahrräder (e. Motor mit max. 25km/h).

      wegavision wrote:

      Ansonsten kommt wohl kein vernünftiger Nutzer auf die Idee bei einer Geschwindigkeit über 20 km städtische Radwege zu nutzen.

      Dann bin ich ja unvernünftig. 🤔 . Also 25kmh fahr ich schon, wenn nicht noch mehr und das auf einem normalem Trecking-Rad.

      Was ich jetzt aber nicht schnalle ist, warum eBikes (eMotor, bis 45km/h, ohne Treten) bald Radwge mitbenutzen dürfen (innerorts bei Schild, außerort allgemein), so wie es jetzt schon bei Mofas (Verbrennungmotor, 25km/h) geregelt ist, Mopeds (Verbrennungmotor, 45km/h) aber nicht.
      Mal abgesehen, dass hier irgentwo etwas mit den Begriffen (E-Bike, S-Pedelec > ADFC) nicht hinhaut.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · Schildbuerger (Gast) · 27.07.2015 20:20 · [flux]

      Mehr E-Bikes auf die Radwege! Besonders in der Stadt. 🙂
      So erhöht sich die Chance das weniger Fußgänger auf den Radwegen unterwegs sind.
      Und parkende Autos... 🙂


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · Peilscheibe (Gast) · 28.07.2015 08:43 · [flux]

      wambacher wrote:

      Und das Tagging bzw. die Diskussion darüber wird bestimmt wieder "lustig".

      Solange man die Begrifflichkeiten auseinander hält (Pedelec - S-Pedelec - E-Bike) sollte das funktionieren können.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · RadFr (Gast) · 28.07.2015 09:44 · [flux]

      Hubert87 wrote:

      wegavision wrote:

      Wie sieht das bei den Tracks au

      Welchen Track meist du, highway=track oder cycleway=track?

      wegavision wrote:

      sind Pedelecs Motorfahrzeuge?

      Jein, die gelten als Fahrräder (e. Motor mit max. 25km/h).

      wegavision wrote:

      Ansonsten kommt wohl kein vernünftiger Nutzer auf die Idee bei einer Geschwindigkeit über 20 km städtische Radwege zu nutzen.

      Dann bin ich ja unvernünftig. 🤔 . Also 25kmh fahr ich schon, wenn nicht noch mehr und das auf einem normalem Trecking-Rad.

      Was ich jetzt aber nicht schnalle ist, warum eBikes (eMotor, bis 45km/h, ohne Treten) bald Radwge mitbenutzen dürfen (innerorts bei Schild, außerort allgemein), so wie es jetzt schon bei Mofas (Verbrennungmotor, 25km/h) geregelt ist, Mopeds (Verbrennungmotor, 45km/h) aber nicht.
      Mal abgesehen, dass hier irgentwo etwas mit den Begriffen (E-Bike, S-Pedelec > ADFC) nicht hinhaut.

      Die Mitbenutzung gilt nur für den Einzelfall, nicht pauschal (wie bei Mofas außerorts), wenn ich das richtig gelesen habe.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · Hubert87 (Gast) · 28.07.2015 12:32 · [flux]

      RadFr wrote:

      Die Mitbenutzung gilt nur für den Einzelfall, nicht pauschal (wie bei Mofas außerorts), wenn ich das richtig gelesen habe.

      Ich hatte noch eine andere Quelle :http://www.rad-spannerei.de/blog/2015/0 … rei-kommt/

      Darüber␣hinaus␣soll␣eine␣Ergänzung␣des␣§␣2␣Absatz␣4␣Satz␣6␣StVO␣um␣E-Bikes␣erfolgen.␣Zur␣Zeit␣heißt␣Satz␣6␣so:␣“Außerhalb␣geschlossener␣Ortschaften␣darf␣man␣mit␣Mofas␣Radwege␣benutzen.”
      

      Daraus schließe ich, dass man bald auch mit ebikes außerhalb von Ortschaften auf Radwegen fahren darf.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · RadFr (Gast) · 28.07.2015 13:08 · [flux]

      Hubert87 wrote:

      RadFr wrote:

      Die Mitbenutzung gilt nur für den Einzelfall, nicht pauschal (wie bei Mofas außerorts), wenn ich das richtig gelesen habe.

      Ich hatte noch eine andere Quelle :http://www.rad-spannerei.de/blog/2015/0 … rei-kommt/

      Darüber␣hinaus␣soll␣eine␣Ergänzung␣des␣§␣2␣Absatz␣4␣Satz␣6␣StVO␣um␣E-Bikes␣erfolgen.␣Zur␣Zeit␣heißt␣Satz␣6␣so:␣“Außerhalb␣geschlossener␣Ortschaften␣darf␣man␣mit␣Mofas␣Radwege␣benutzen.”
      

      Daraus schließe ich, dass man bald auch mit ebikes außerhalb von Ortschaften auf Radwegen fahren darf.

      Auch da ist von einem Zusatzzeichen die Rede, im Gegensatz zu Mofas außerhalb ....


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · chris66 (Gast) · 28.07.2015 13:21 · [flux]

      Mofas gehen bis 25 km/h, S-Pedelecs bis 45. 😉

      Die will man jetzt auf den Radweg schicken? Die armen Fußgänger.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · Jojo4u (Gast) · 28.07.2015 13:52 · [flux]

      Peilscheibe wrote:

      Solange man die Begrifflichkeiten auseinander hält (Pedelec - S-Pedelec - E-Bike) sollte das funktionieren können.

      chris66 wrote:

      Mofas gehen bis 25 km/h, S-Pedelecs bis 45. 😉

      Die will man jetzt auf den Radweg schicken? Die armen Fußgänger.

      Im PDF lese ich bezüglich Freigabe nur E-Bikes. Das sind die tretunabhängigen bis 20 km/h! (Spiegel hat's verkackt). S-Pedelecs werden genannt, aber nicht bezüglich Freigabe.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · Hubert87 (Gast) · 28.07.2015 14:51 · [flux]

      RadFr wrote:

      Auch da ist von einem Zusatzzeichen die Rede, im Gegensatz zu Mofas außerhalb ....

      Wo?.

      Darüber␣hinaus␣wird␣eine␣Ergänzung␣des␣§␣2
      Absatz␣4␣Satz␣6␣StVO␣um␣E-Bikes␣erfolgen.
      

      (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/054/1805438.pdf, Seite 2, Abstaz 3, Satz 2)
      Das ist ganz analog zu der gegenwärtigen Regelung bei Mofas. Innerorts mit Freigabeschild, außerorts generell.

      Jojo4u wrote:

      E-Bikes. Das sind die tretunabhängigen bis 20 km/h!

      Ja, aber ab 20km/h aufwärts verhalten die sich dann wie S-Pedelecs.
      Edit: Jetzt bin ich selbst durcheinenander.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · Peilscheibe (Gast) · 28.07.2015 15:17 · [flux]

      Jojo4u wrote:

      Im PDF lese ich bezüglich Freigabe nur E-Bikes. Das sind die tretunabhängigen bis 20 km/h! (Spiegel hat's verkackt). S-Pedelecs werden genannt, aber nicht bezüglich Freigabe.

      Also mal zum nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Pedelec

      Pedelec: muss man selber treten, Motorunterstützung bis 25 km/h, Fahrrad nach StVO
      S-Pedelec: muss man auch selber treten, Unterstützung bis 45 km/h, Kleinkraftrad nach StVO
      E-Bike: muss man nicht treten, dafür am Griff drehen. Gehen üblicherweise bis 45 km/h, dann Kleinkraftrad nach StVO (z.B. das hier: http://www.elektrobike-online.com/news/ … 10636.htm)

      Weiter gibt es dann noch Elektromotorräder, die aber hier nichts mehr zur Sache beitragen, weil eben Motorräder in Versicherung und StVO (z.B. das: http://www.ktm.com/de/e-ride/freeride-e-sx/)

      hth


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · Jojo4u (Gast) · 28.07.2015 15:38 · [flux]

      Peilscheibe wrote:

      E-Bike: muss man nicht treten, dafür am Griff drehen. Gehen üblicherweise bis 45 km/h, dann Kleinkraftrad nach StVO (z.B. das hier: http://www.elektrobike-online.com/news/ … 10636.htm)

      Und wenn E-Bikes bis bis 20 km/h gehen dann sind sie "Leichtmofas" und dürfen in der Stadt nicht auf Radwege. (Quelle)


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · RadFr (Gast) · 29.07.2015 07:00 · [flux]

      Jojo4u wrote:

      Peilscheibe wrote:

      E-Bike: muss man nicht treten, dafür am Griff drehen. Gehen üblicherweise bis 45 km/h, dann Kleinkraftrad nach StVO (z.B. das hier: http://www.elektrobike-online.com/news/ … 10636.htm)

      Und wenn E-Bikes bis bis 20 km/h gehen dann sind sie "Leichtmofas" und dürfen in der Stadt nicht auf Radwege. (Quelle)

      Weshalb eigentlich die Unterscheidung zwischen Mofa und E-Bike? Das E-Bike bis 25 km/h freigeben, ist dann sozusagen ein Mofa. Da braucht man dann keine Klimmzüge in der StVO.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · Thoschi (Gast) · 29.07.2015 10:26 · [flux]

      Ehrlich gesagt habe ich mich über diese Meldung schon gewundert, ich war davon ausgegangen, das E-Bikes ganz normal wie Fahrräder auch Radwege benutzen dürfen, sowohl inner- wie ausserorts. Das dies nicht so ist, hat mich schon verwundert. Ich gehe auch davon aus, dass dies die überwiegende Mehrzahl der E-Bike-Fahrer auch nicht weiß. Wenn aber Radwege grundsätzlich freigegeben werden sollen, erübrigt sich doch ein gesondertes Tag.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · abrensch (Gast) · 29.07.2015 12:39 · [flux]

      Thoschi wrote:

      ich war davon ausgegangen, das E-Bikes ganz normal wie Fahrräder auch Radwege benutzen dürfen, sowohl inner- wie ausserorts.

      Ja doch, *Pedelecs* (25 km/h, 250W) dürfen das auch.

      Die anderen Kategorien, mit Versicherungskennzeichen, also insbesondere S-Pedelecs (500 W) spielen in Deutschland fast keine Rolle. Das hat nicht nur mit dem Versicherungskennzeichen zu zun (so teuer ist das auch nicht), sondern mit den ganzen Einschränkungen wie Helmpficht, Rückspiegel-Pflicht und eben Verbot von Rad-, Wald-, Park- und eigentlich aller Wege, auf denen nicht auch Autos fahren dürfen.

      Das macht die Dinger nicht nur uninteressant, sondern auch unangehm, weil die genauso von der Strasse gehupt werden wie andere Fahrräder, wenn ein Radweg nebenan ist, und nach meiner Erfahrung muss der nichtmal einen blauen Lollie haben. Denn die Möchtegern Sherrifs können weder Radwegschilder lesen noch Versicherungskennzeichen.

      Von daher wäre es absolut vernünftig, wenn man mit dem S-Pedelec die Wahl hätte, flott auf der Strasse zu fahren oder mit den Leistungsgrenzen von Pedelecs auf alllen anderen Wegen. Ein simpler Umschalter würde reichen, vielleicht noch verbunden mit einem per Bluetooth auslesbaren kurzzeit-Memory der Fahrdaten für den Streitfall.

      Aber das wäre ja fortschrittlich, stattdessen wächst der Schilderwald für die paar Hundert S-Pedelecs, die in Deutschland unterwegs sind.


    • Re: radwege fuer e-bikes freigeben? · Prince Kassad (Gast) · 29.07.2015 13:37 · [flux]

      Hier wird wieder viel vermischt.

      Fahrräder sind die Dinger dann, wenn man nur durch Pedale treten 25 km/h erreicht und allerhöchstens eine Anfahrhilfe bis 6 km/h hat. Dann darf man auch Radwege benutzen.

      Fahren die Dinger von selbst, sind es hingegen Kraftfahrzeuge. Bis 20 km/h zählt es als Leichtmofa (keine Helmpflicht), bis 25 km/h als Mofa (mit Helmpflicht) und bis 45 km/h ist das dann ein Kleinkraftrad, egal ob man die 45 km/h mit oder ohne Treten erreichen kann.