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Re: Private Garagenauffahrten an Wohnhäusern, Sinnvolle Ergänzung?


Geschrieben von slhh (Gast) am 02. August 2015 23:26:59: [flux]

Als Antwort auf: Private Garagenauffahrten an Wohnhäusern, Sinnvolle Ergänzung? geschrieben von GB_Germany_Vie (Gast) am 30. Juli 2015 11:16:

Osmonav wrote:

geri-oc wrote:

einfacher:

1. getrennte lane "zeichnen"
2. Fußgänger und (schiebende) Radfahrer können (ungestraft) über die Linie.

Einfacher, aber leider falsch.

Eine Fahrbahn = ein Way!

Wenn wir nur, um es einfacher zu haben, ständig die Regeln über Bord schmeißen, wird OSM nie auswertbar werden.

Was man nicht machen sollte, ist die Regeln so zu ändern, dass die Bedeutung vorhandener Daten verlorengeht oder gar geändert wird. Andernfalls müssten die vorhandenen Daten zeitnah an die neuen Regeln angepasst werden, was man bei derart verbreiteten Dingen sicher vergessen kann.

Dennoch könnte man definieren, dass auch ohne bauliche Trennung zwei separate Wege verwendet werden dürfen, sofern mit einem Tag gekennzeichnet wird (oder Relation) kenntlich gemacht wird, dass hier keine bauliche Trennung vorhanden ist.

Dann stellt sich natürlich noch die Frage, ob zwei getrennte Wege insgesamt vorteilhaft sind. Meines Erachtens ist dies insbesondere dann der Fall, wenn eine Straße im Bereich der großen Kreuzungen ohnehin baulich getrennt ist und dazwischen zwar keine bauliche Trennung aber durchgängig eine durchgezogene Mittellinie vorhanden ist.

Wenn auf eine Straße ohne bauliche Trennung die Mittellinie nur abschnittsweise durchgezogen ist, wäre die Verwendung eines zweiten Ways wohl eher nachteilig.
Es sollte also nur eine Option sein, bei durchgezogener Linie zwei Ways verwenden zu dürfen.

Osmonav wrote:

(falls man das für private Einfahrten überhaupt machen will, der Eigentümer weiß in der Regel, von welcher Seite er anfahren muss).

Der Eigentümer mag dies wissen, aber z.B. sein Navi oder das von Besuchern nicht. Bei Straßen ohne Wendemöglichkeiten wird er ernsthafte Probleme haben sein Navi sinnvolle Routen berechnen zu lassen.

Wird der Driveway auch als Verbindung zwischen Radweg und Straße genutzt, so könnten ohne eingetragene Abbiegebeschränkung Router Radfahrer fehlleiten (z.B. wenden lassen).

Ggf. ist auch für Autofahrer interessant, ob man in die Einfahrt zum Wenden einbiegen kann.