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Re: OSM Daten + eigene Daten = Lizenz? (Wikienergy Windkraftanlagen)


Geschrieben von woodpeck (Gast) am 12. März 2016 19:49:59: [flux]

Als Antwort auf: OSM Daten + eigene Daten = Lizenz? (Wikienergy Windkraftanlagen) geschrieben von !i! (Gast) am 28. Februar 2016 13:08:

maxbe wrote:

WikiEnergy wrote:

Mir geht es zunächst um die Auseinandersetzung mit dem Punkt 4.5 a) der ODbL und des Begriffs "wesentlich"?

Vielleicht hilft: http://wiki.osmfoundation.org/wiki/Lice … _Guideline

Ja, das ist die autoritative Regel in OSM. "Nicht wesentlich" ist es dann, wenn Du

  • weniger als 100 Objekte extrahierst;
  • mehr als 100 Objekte extrahierst, aber nach einer persönlichen und nicht systematischen Regel, zum Beispiel: "alle Restaurants, in denen ich schon gegessen habe" ist ok, "alle Restaurants mit italienischer Küche in Düsseldorf" ist nicht ok;
  • mehr als 100 Objekte extrahierst, aber alle gemeinsam liegen in einem Bereich, der von nicht mehr als 1000 Leuten bewohnt wird.

Diese Richtlinie wurde von uns so beschlossen, weil es im Gesetz zu der Frage "wesentlich oder nicht" kaum Regeln gibt. Die Formulierung mit dem "wesentlich" ist aus der EU-Datenbankrichtlinie übernommen. Der Grund, warum das in der ODbL so steht, ist, dass die Datenbankrichtlinie selbst gar nicht für un-wesentliche Auszüge gilt, d.h. es hätte gar keinen Sinn, zu versuchen, Regeln für den "unwesentlich"-Fall aufzustellen. Allerdings definiert die Direktive eben auch nicht, was genau mit "wesentlich" (oder "substantial") gemeint ist.

Klar ist, dass man "substantial" nicht *relativ* zur Datenbank-Größe betrachten darf ("OSM umfasst die ganze Welt und gemessen daran ist Düsseldorf doch wirklich unbedeutend"). Denn sonst - Gedankenexperiment - könnte ich ja eine aus OSM abgeleitete Datenbank erstellen, die 90% der Daten enthält, und für die dann immer noch die ODbL gilt, und dann hieraus wieder eine, die 90% der Daten enthält, und so weiter, bis ich bei Düsseldorf angekommen bin, und jedesmal würde ich einen wesentlichen Teil extrahieren.

Gerade im Deutschen unterläuft einem leicht der Fehler, zu denken, "ein wesentlicher Teil" müsste mindestens mal mehr als die Hälfte sein. Das ist definitiv bei Datenbanken nicht der Fall; hier passt eher die saloppe Definition "ein wesentlicher Teil ist es, wenn es eine ganz schöne Arbeit wäre, es neu zu machen".

Wichtig ist übrigens auch, dass das Datenbankrecht bzw. die Beziehung zum Ganzen auch kleinen, unwesentlichen Teilen noch innewohnt. Wenn 10 Leute jeweils einen unwesentlichen Teil ("weniger als 100 Objekte") aus OSM extrahieren und alle 10 das unabhängig voneinander zu Google Map Maker hochladen, dann entsteht bei Google wie durch ein Wunder wieder eine ODbL-lizensierte Datensammlung 😉

Bye
Frederik