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Re: Verbotsschild nur in eine Richtung


Geschrieben von uvi (Gast) am 27. April 2016 13:19:54: [flux]

Als Antwort auf: Verbotsschild nur in eine Richtung geschrieben von KHSH (Gast) am 26. April 2016 15:17:

Prince Kassad wrote:

In der StVO steht aber:

Die nachfolgenden Zeichen 250 bis 261 (Verkehrsverbote) untersagen die Verkehrsteilnahme ganz oder teilweise mit dem jeweils in Spalte 2 angegebenen Inhalt.

Auch wer von der anderen Richtung kommt, nimmt am Verkehr teil. Es wird also nicht die Einfahrt verboten, sondern die komplette Verkehrsteilnahme, wozu z. B. auch das Parken zählt. Rein rechtlich gesehen darfst du also auch kein Motorrad reinschieben und am Straßenrand parken, auch das ist verboten.

Das hat aber das OLG Karlsruhe anders gedeutet:
http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/114 … GE=1149923