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Re: Radfahren auf Teilstück verboten


Geschrieben von Mueck (Gast) am 02. August 2016 16:19:02: [flux]

Als Antwort auf: Radfahren auf Teilstück verboten geschrieben von Lübeck (Gast) am 30. Mai 2016 06:39:

TZorn wrote:

Dann kann der Radfahrer entweder auf die Straße ausweichen oder absteigen (das kann er immer).

Genau. Ist auf einem Weg kein Radfahren möglich/erlaubt, ist es kein Radweg. Wenn § 2 (4) nicht zum Zuge kommt, gilt automatisch wieder § 2 (1), dass FAHRzeuge (wie auch FAHRräder) die FAHRbahn zu beFAHRen haben.

HalverHahn wrote:

Hier mein Vorschlag:
oneway=yes
backward:bicycle=no (zur Kennzeichnung/Verdeutlichung des Verbotsschild)

Soll ich es ändern?
incl. ändern auf segregated=yes
und verlegen der Fahrradroute der betreffenden Richtung.

Ich sehe da noch ein width=1, was so nicht sein kann, und mir unbekannte sidepath-Konstrukte, auch an der Fahrbahn, die ggfs. mitzuändern sind.

HalverHahn wrote:

PS: Im übrigen ist der linksseitige Radweg innerorts ohnehin illegal. Besonders wegen der 3 verkehrsreichen Grundstückszufahrten auf nicht mal 500m. Durch die Unterbrechung ohne geeignete Querungshilfe (wegen nicht wenig Verkehr) ist die Benutzungspflicht ohnehin obsolet. Auch wegen Tempo 20 gibt es keine Berechtigung für einen Radweg/Benutzungspflicht.

Voll d'accord.