x

Re: einstweilige Sicherstellung als LSG


Geschrieben von streckenkundler (Gast) am 28. Juli 2016 07:34:20: [flux]

Als Antwort auf: einstweilige Sicherstellung als LSG geschrieben von Lübeck (Gast) am 28. Juli 2016 07:17:

Guten Morgen,

Lübeck wrote:

Moin!

bei uns sind zwei Flächen mit "einstweilige Sicherstellung als Landschaftsschutzgebiet" per Verordnung veröfffentlicht worden.

Würdet Ihr diese Definitionen auch schon in OSM einpflegen ?

Gruß Jan

wenn ein Gebiet nur einstweilig sichergestellt ist, würde ich es nicht einpflegen, denn es ist nicht garantiert, daß das Gebiet den Status behält. Bei uns kam es schon gelegentlich vor, daß nach Ablauf von Fristen der Status wieder aufgehoben wird... Dann ist es drin und keiner weiß mehr was... und warum...

Das ist u.a. einer der Gründe, warum ist einen pauschalen Import (der ist hier ja aber nicht) von Schutzgebietsflächen ablehne.

Sven