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Re: Problem mit separat eingetragenen Fahrradwegen


Geschrieben von Mueck (Gast) am 04. April 2017 11:13:03: [flux]

Als Antwort auf: Problem mit separat eingetragenen Fahrradwegen geschrieben von Graf Westerholt (Gast) am 31. März 2017 05:44:

chris66 wrote:

Genau. bicycle=no bitte nur bei "echtem Verbot" (Z254) mappen.

Für benutzungspflichtige Radwege hieße das passende Fahrbahngegenstück bicycle=use_sidepath.
Die Unterscheide sind durchaus relevant.
- für Fahrer spezieller Fahrräder nach VwV-StVO

Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

- für das Einordnen zum Linksabbiegen


wenn mal wieder vergessen wurde, den Radweg an die (Straßen-/Waldweg-)Einmündung auf der anderen Seite anzubinden
generell seit einer der letzten StVO-Änderungen

(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

... und wer nicht über eine solche abbiegt, eben nicht = Wahlfreiheit der Form des Linksabbiegens im Unterschied zur älteren Formulierung, die schon bei Vorhandensein einer Führung diese verpflichtend machte ...
- bei Unbenutzbarkeit des Radweges etc.