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Re: Sehr ungenaue Lage lieber vereinfachen?


Geschrieben von TobWen (Gast) am 17. April 2017 21:29:25: [flux]

Als Antwort auf: Sehr ungenaue Lage lieber vereinfachen? geschrieben von Yokr (Gast) am 16. April 2017 16:39:

Nakaner wrote:

Hast du das wirklich dem LIFG-BW zu verdanken? Das sieht doch keine Veröffentlichungspflicht vor, wenn keine Anfrage vorliegt?!

Nein, ich sage doch: Es liegt am Informationsfreiheitsgesetz. Bevor es das nicht gab, haben die Sachbearbeiter gerne mal ein Dokument rausgesucht, weil es formlos geschehen ist und keiner genau wusste, ob und wie man das abrechnen kann. Jetzt gibt's eine Infrastruktur für solche Anfragen und damit werden auch Gebühren erhoben. Selbst, wenn du vorbeigehst, erheben manche Gemeinden Gebühren für die Auslegung (muss ja ein Sachbearbeiter raussuchen).

Ich bezweifle übrigens, dass keine Veröffentlichungspflicht vorliegt. Jede "Instanz" hat ihre Mitteilungsblätter: von der Kommune mit den "öffentlichen Bekanntmachungen" bis zum Bund mit dem "Bundesanzeiger". Nur hier scheint man schlichtweg die Anhänge nicht zu veröffentlichen, die jedoch die Grenzziehung konkret darstellen.

Ich habe übrigens ein paar Mal gesehen, dass die Veröffentlichung einer Grenze nicht kartographisch, sondern anhand der Flurstücke erfolgt ist. Das ist natürlich für uns OSM-Nutzer doof, aber rechtlich sauber.