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Re: Neu dabei - Feedback


Geschrieben von Graf Westerholt (Gast) am 10. Mai 2017 06:15:22: [flux]

Als Antwort auf: Neu dabei - Feedback geschrieben von rsmuc (Gast) am 02. Mai 2017 16:07:

pyram wrote:

Graf Westerholt wrote:

Fahrradfahrer dürfen nur auf Straßen oder Wegen fahren, auf denen es durch Verkehrszeichen erlaubt ist.

Mit Verlaub: Das ist Käse.

Graf Westerholt wrote:

Wäre es generell erlaubt, wozu stellt man dann Schilder für „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ auf?

Siehe StVO.

Genau deshalb:

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

§ 2 StVO

Daraus folgt, dass Fahrradfahrer, da Fahrräder Fahrzeuge sind, keine Wege benutzen dürfen, welche nicht dafür gekennzeichnet sind.

kreuzschnabel wrote:

Google mal gaanz vorsichtig nach „Benutzungspflicht“: Wo ein blauer Lolli steht, dürfen Radfahrer grundsätzlich nicht die Straße benutzen. Das heißt aber nicht, dass sie alles, wo kein blauer Lolli steht, gar nicht beutzen dürften.

Blaue Schilder sind Gebotszeichen, keine Erlaubniszeichen.

--ks

Lies mal meine anderen Threads, dann wüsstest du, dass ich das weiß.

Wäre es generell erlaubt, wozu stellt man dann Schilder für „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ auf, wenn der Weg nicht straßenbegleitend ist? Dann wären die ja überflüssig, z.B. durch einen Park. Wenn es generell erlaubt wäre, dort Fahrrad zu fahren, braucht man es nicht noch mal besonders durch ein Verkehrszeichen zu erlauben.