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Re: Neu dabei - Feedback


Geschrieben von TZorn (Gast) am 10. Mai 2017 09:11:37: [flux]

Als Antwort auf: Neu dabei - Feedback geschrieben von rsmuc (Gast) am 02. Mai 2017 16:07:

kreuzschnabel wrote:

Graf Westerholt wrote:

Wenn es generell erlaubt wäre, dort Fahrrad zu fahren, braucht man es nicht noch mal besonders durch ein Verkehrszeichen zu erlauben.

Nochmal: Blaue Zeichen sind keine Erlaubnisse, sondern Gebote. Der blaue Lolli an einem Weg ist keine Erlaubnis, dort zu fahren, sondern ein Gebot, dort zu fahren und nicht woanders.

Ich würde es anders ausdrücken. Erst mal dürfen Radfahrer überall fahren, genauso wie Reiter erstmal überall reiten dürfen und Fußgäger erst mal überall laufen dürfen. Dann kommen die Einschränkungen. Eine hat Graf Westerholt ja selbst zitiert:

Graf Westerholt wrote:

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

§ 2 StVO

Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Da steht aber schon mal kein erlaubendes Schild.

Abweichend dazu müssen Radfahrer (mit Ausnahmen) einen straßenbegleitenden Weg benutzen, wenn dort ein blauer Lolli steht oder dürfen eingeschränkt einen Gehweg benutzen, wenn dort Zusatzzeichen "Radfahrer frei" angebracht ist. In dieser Situation ist G. W.s Aussage also richtig: Radfahrer dürfen diese Wege nur benutzen, wenn es durch Schild erlaubt (oder gar geboten) ist.

Aber, es gibt ja noch viele andere Wege, die gar nicht an einer Straße entlangführen. Wenn dort ein blauer Lolli steht, kann das drei Gründe haben:
1. Bei geteilten Fuß-/Radwegen um deutlich zu machen, welchen Teil Radfahrer zu nutzen haben.
2. Um andere Verkehrsteilnehmer von dem Weg runterzuhalten. Die Wahl ob blauer Lolli oder z. B. Kraftfahrzeuge Verboten macht dann auch Vorgaben, wie sich die Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zu verhalten haben (z. B. Fußgänger müssen auf einer Straße mit Z250 den Seitenrand benutzen auf einem Fußweg nicht).
3. Um ein anderweitiges generelles Verbot für einen Bereich (z. B. Reitverbot im Wald oder Radverbot im Park durch Gemeindesatzung) für einen bestimmten Weg wieder aufzuheben.

Wenn es also nicht durch StVO generell, durch Satzung oder ähnliches oder durch ein einschränkendes Verkehrszeichen verboten ist, kann ich jeden beliebigen Weg im Wald, auf dem Felde oder auch in Städten mit dem Rad befahren, auch wenn an dem einen ein blauer Lolli steht und an dem anderen nicht.