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Re: Nordwalde Umgehung L 555n (Eröffnung am 30.4.2017)


Geschrieben von GeorgFausB (Gast) am 05. Mai 2017 16:16:09: [flux]

Als Antwort auf: Nordwalde Umgehung L 555n (Eröffnung am 30.4.2017) geschrieben von chris66 (Gast) am 03. Mai 2017 11:29:

Moin,

Mueck wrote:

Widmung ist eine Sache der Straßenverkehrsgesetze der Länder und des Bundes und wird m.W.n. auf der Ebene des Baulastträgers per Verwaltungsakt entschieden.

Zur allgemeinen Info:
https://www.bezreg-muenster.de/zentrala … 9_2016.pdf

Mueck wrote:

Und eigentlich darf die straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach StVO nicht dauerhaft der Widmung widersprechen. Irgendwo gab's dazu auch mal ein Urteil ... Ging glaub um die Frage Gehweg mit oder ohne Radverkehr ...

Es gibt Urteile (Bayern?), wonach bei einem ausdrücklich beschränkt dem Rad- und Fußgängerverkehr gewidmetem Sonderweg nicht verkehrsrechtlich der Radverkehr ausgeschlossen werden darf.

Eine verkehrsrechtliche Einschränkung (Verkehrssicherheit) einer Umgehungsstraße, deren einziger weiterer Anknüpfungspunkt die Verbindung zur K 64 ist, wird da wohl eher Bestand behalten - anfechtbar wird aber wohl tatsächlich dann die äußerst subjektive Einschränkung des Radverkehrs ohne gleichzeitige Einschränkung der Fußgänger sein.

Grüße, Georg